Trotz rechtlicher Schritte gegen ihr Buch über Schönstatt-Gründer Pater Josef Kentenich (1885-1968) hält Autorin Alexandra von Teuffenbach an den Inhalten der Publikation fest.
Rom/Bonn – Trotz rechtlicher Schritte gegen ihr Buch über Schönstatt-Gründer Pater Josef Kentenich (1885-1968) hält Autorin Alexandra von Teuffenbach an den Inhalten der Publikation fest. Den Schönstätter Marienschwestern warf sie am Sonntag vor, „rechtmäßig veröffentlichte Quellen“ einer wissenschaftlichen Arbeit verbieten zu wollen. Sie sehe darin den verzweifelten Versuch, die Wahrheit über den Gründer weiterhin „unter den Teppich zu kehren“, sagte die in Rom tätige Kirchenhistorikerin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dabei werde das „schwere Leid“ übersehen, das die damaligen Mitschwestern erlitten hätten.
Manipulation, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe
Von Teuffenbach wirft dem bis heute populären Pater Kentenich systematische Manipulation, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. Sie stützt sich dabei unter anderem auf neu zugängliche vatikanische Dokumente aus der Zeit des Pontifikats von Papst Pius XII. (1939-1958). Ihre Anschuldigungen hat sie in dem Buch „Vater darf das!“ veröffentlicht. Darin schildern mehrere Schönstätter Marienschwestern einen fragwürdigen Führungsstil des Gründervaters sowie unzulässige Beichtpraktiken und körperliche Berührungen.
Das Säkularinstitut der Schönstätter Marienschwestern leitete nun rechtliche Schritte gegen von Teuffenbach und ihren Verlag Traugott Bautz ein. Dies geht aus einer Mitteilung vom Samstag hervor. „Wir verwahren uns gegen die Vorverurteilung Pater Josef Kentenichs durch dieses Buch“, heißt es in dem von Generaloberin M. Aleja Slaughter und Generaldirektor Bernd Biberger unterzeichneten Schreiben.
Frage der Klagebefugnis
Die Autorin und der Verlag seien aufgefordert worden, Beschuldigungen zu unterlassen, seien dem aber nicht nachgekommen. Daraufhin sei ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt worden, damit Äußerungen „im oben genannten Sinn“ untersagt werden sollten. Über den Antrag sei noch nicht entschieden worden. In der „Frage der Klagebefugnis“ müsse man als berechtigt angesehen werden, „die postmortalen Persönlichkeitsrechte von Pater Kentenich geltend zu machen“. Das angerufene Gericht habe signalisiert, „dass eine solche Legitimation der Schönstätter Marienschwestern in Betracht kommt“, heißt es.
Von Teuffenbach entgegnete, dass ihre Arbeit dadurch nicht beeinträchtigt werde. „Das Material habe ich“, sagte sie. Und das nächste Buch über Kentenich sei bereits „ganz normal“ in Vorbereitung. Sie sehe sich „der historischen Wahrheit verpflichtet“. Die Schönstatt-Bewegung kündigte derweil an, „alle Anstrengungen, die zur historischen Aufarbeitung und Klärung unternommen werden“, unterstützen zu wollen. Das gelte vor allem für die vom Trierer Bischof Stephan Ackermann eingesetzte Expertengruppe. Das Bistum Trier hatte am Freitag mitgeteilt, dass es das Vorgehen zur Untersuchung der Vorwürfe gegen Kentenich ändere. Anstelle einer Historikerkommission soll eine Expertengruppe den Fall prüfen. Das biete wegen anderer formaler Vorgaben „mehr Möglichkeiten“ in Sachen Transparenz.
Seligsprechungsverfahren für Kentenich läuft seit 1975
Für Kentenich läuft seit 1975 ein Seligsprechungsverfahren. Bekannt ist, dass Kentenich nach einem Prüfverfahren des Vatikan 1951 ins Exil in die USA geschickt wurde und 1965 nach Schönstatt zurückkehrte. Diese Schritte werden allerdings unterschiedlich bewertet. Die Schönstatt-Bewegung ist eine katholische geistliche Gemeinschaft, der sich eigenen Angaben zufolge bundesweit rund 20.000 Menschen zugehörig fühlen. Gegründet wurde sie 1914 in Schönstatt, einem Stadtteil von Vallendar bei Koblenz. Nach dem Zweiten Weltkrieg breitete sich die Bewegung international aus.