Erzbistum Köln: Beförderung trotz Missbrauchs?

Das Erzbistum Köln wartet nach eigenen Angaben im Fall eines Düsseldorfer Pfarrers auf die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft.
Kölner Dom, Erzbistum Köln Das Erzbistum Köln wartet nach eigenen Angaben im Fall eines Düsseldorfer Pfarrers auf die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft.

(Symbolfoto: SatyaPrem/Pixabay)

Das Erzbistum Köln wartet nach eigenen Angaben im Fall eines Düsseldorfer Pfarrers auf die Rückmeldung der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki (64) habe einen Priester befördert – obwohl dieser zuvor Kindesmissbrauch gestanden habe. Woelki habe dies gewusst.

Pfarrer zurzeit beurlaubt

Ende des Jahres 2020 habe die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer erlangt, so eine Sprecherin der Erzdiözese. Dementsprechend sei ein neues kirchenrechtliches Verfahren eröffnet worden. „Es erfolgte bereits im Januar 2021 eine Weitergabe des Falles an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte.“

Das Erzbistum warte zur Zeit auf eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft. „Durch die Veröffentlichung von alten Vorwürfen in aktuellen Medienberichten sind die Bedingungen für ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde wesentlich beeinträchtigt“, so ein Sprecher mit Blick auf die Bild-Zeitung. Deshalb sei der Pfarrer bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt.

Beförderung auf Empfehlung des Stadtdechanten

Die Bildzeitung hatte am Dienstag berichtet, es gehe um den Pfarrer Düsseldorfer Pfarrer D. Dieser habe der Polizei 2001 sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden. Dennoch sei D. 2017 von Woelki zum stellvertretenden Stadt-Dechanten befördert worden.

Das Erzbistum erklärte, D. sei „2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Zudem wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, das ihm uneingeschränkte Einsatzfähigkeit in der Seelsorge attestierte“, heißt es in der Stellungnahme des Erzbistums. Auch die beiden Gutachten zum Umgang im Erzbistum Köln erwähnen offenbar den Fall D.

Der Fall des Priesters ist auch Thema im Missbrauchsgutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke, der im Gegensatz zum nicht veröffentlichten Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl keine Pflichtverletzungen von Amtsträgern im Umgang mit diesem Fall sieht. Gercke berichtet von einem 17-jährigen Prostituierten, den der Geistliche 2001 wegen Erpressung anzeigte. 2010 wurde D. von einem Diakon beschuldigt, dessen damals 16-jährigen Patensohn Pornofilme gezeigt und mit ihm die Sauna besucht zu haben, was der Priester bestritt. Ebenfalls 2010 beschuldigte eine volljährige Person den Priester, ihn sexuell belästigt zu haben.

2015 wurde im Rahmen der Aufarbeitung der Altfälle durch die Interventionsstelle der Verdachtsfall aus dem Jahr 2001 erneut geprüft, wie es im Gercke-Gutachten heißt. 2018 wurde dieser Fall dann an die Glaubenskongregation im Vatikan übermittelt.

Kirchenrechtliches Verfahren ruht

Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhe gemäß geltender Regeln das kirchenrechtliche Verfahren. Dem Erzbistum Köln sei es wichtig, jedem einzelnen potenziellen Betroffenen die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Das Erzbistum Köln möchte Betroffene und/oder Zeugen von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ausdrücklich ermutigen und bitten, sich an die unten genannten externen Ansprechpersonen zu wenden:

Petra Dropmann
Telefon 01525 2825 703
petra.dropmann@erzbistum-koeln.de

Dr. Hans Werner Hein
Telefon 01520 1642 394
hans-werner.hein@erzbistum-koeln.de