Kerpen – Das Untreueverfahren gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens (65) wird am Dienstag vermutlich ohne den Geistlichen beginnen. Die Prognose laute, dass Bündgens wegen gesundheitlicher Gründe „eher nicht“ vor dem Amtsgericht Kerpen erscheinen werde, sagte der stellvertretende Gerichtsdirektor Arndt Lorenz der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Gericht werde sich dennoch zu dem Fall äußern. Der Prozess hätte bereits vergangen Oktober starten sollen. Wegen Krankheit war Bündgens jedoch damals nicht verhandlungsfähig.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hält dem Geistlichen vor, von einer dementen Bekannten 143.000 Euro veruntreut zu haben. Die ältere und mittlerweile verstorbene Dame aus Kerpen kannte den Weihbischof schon länger und hatte ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Möglicherweise war sie nicht mehr geschäftsfähig, als Bündgens das Geld von ihr nahm. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen.
Vorwurf: Veruntreuung
Der Weihbischof gab an, seiner Bekannten als Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt zu haben, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert habe. Laut Amtsgericht zahlte der Weihbischof das Geld in der Zwischenzeit komplett zurück.
Ein zweites Verfahren gegen Bündgens vor dem Amtsgericht Kerpen ist laut Lorenz weiterhin offen. Darin solle geklärt werden, ob der Weihbischof der rechtmäßige Erbe der Seniorin ist. Die potenziellen Erben führten derzeit außergerichtliche Vergleichsverhandlungen. Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich „schockiert“ über den Vorwurf geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung.