Bonn – Rund ein Jahr nach der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ haben in den meisten Diözesen die unabhängigen Kommissionen ihre Arbeit aufgenommen oder die Besetzung steht kurz vor dem Abschluss. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mit. In 13 der 27 deutschen Diözesen ist die Einrichtung demnach weitgehend oder gänzlich abgeschlossen; in zehn Diözesen sei zudem ein Betroffenenbeirat eingerichtet wurden.

Bischof Stephan Ackermann (Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 [via Wikimedia Commons])
„Langer und nicht immer einfacher Weg“
Am 22. Juni 2020 hatten Ackermann und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, die Erklärung unterzeichnet. Rörig würdigte, dass deren Umsetzung in allen Diözesen sehr ernstgenommen werde. „Auch wenn es ein langer und nicht immer einfacher Weg war und ist, bin ich doch zuversichtlich, dass bis zum Jahresende in allen Diözesen Kommissionen und Strukturen der Betroffenenbeteiligung eingerichtet sein werden“, so Rörig. In den kommenden Monaten werde sich zeigen, wie die Umsetzung gelinge und wo noch Anpassungs- und Unterstützungsbedarf bestehe.