Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz direkt nach der Bundestagswahl.
Berlin – Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz direkt nach der Bundestagswahl. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein „unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen“.
In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung heißt es weiter, mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bestehe „die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen“. Notwendig sei „zügig“ ein neuer Anlauf zu einer verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte: „Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten.“
Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland sei durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert, kritisierte Anne Lütkes, die Vizepräsidentin Kinderhilfswerkes. Unter anderem bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung: „Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken.“
Auch die Corona-Pandemie habe „deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden“, so Lütkes weiter. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führe auch nicht zu einer Schwächung der Rechte von Eltern: „Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen.“
Im Juni hatte der Bundestag entschieden, die Kinderrechte vorerst nicht im Grundgesetz zu verankern. Die Fraktionen konnten sich trotz langer Verhandlungen nicht auf eine gemeinsame Formulierung verständigen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.