Kommission hat 240 Anträge zu Missbrauch in Kirche entschieden

Ein gutes halbes Jahr nach dem Start des erweiterten Verfahrens zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche sind insgesamt 240 von eingegangenen 1.287 Anträgen bearbeitet.

Ein gutes halbes Jahr nach dem Start des erweiterten Verfahrens zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche sind insgesamt 240 von eingegangenen 1.287 Anträgen bearbeitet. Dies entspreche einer Quote von knapp 19 Prozent, teilte die von den katholischen Bischöfen eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) am Donnerstag in Bonn mit. Es habe seit Januar insgesamt 15 Plenumssitzungen sowie zusätzlich drei Kammersitzungen gegeben.

Seit Donnerstag ist auch die neue Internetseite der UKA online. Unter www.anerkennung-kirche.de finden Betroffene sexualisierter Gewalt und andere Interessierte Informationen zu den Mitgliedern der UKA, zum Verfahren zur Anerkennung des Leids sowie zu aktuellen Zahlen.

Seit Juni kann die UKA nicht nur in Plenumssitzungen, sondern auch in Kammersitzungen beraten und entscheiden. Eine Kammer ist mit der Vorsitzenden und zwei Mitgliedern beschlussfähig, die zweite Kammer mit dem Vizevorsitzenden und zwei Mitgliedern. Für die kommenden Monate seien jeweils bis zu vier Kammersitzungen und eine Sitzung im Plenum vorgesehen, heißt es.

UKA entscheidet über Höhe der Anerkennungszahlungen

Die UKA soll darüber entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bei der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Daraus ergibt sich ein grundsätzlicher Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Das Gremium hat sieben Mitglieder, Vorsitzende ist die Juristin Margarete Reske (68).

Am Mittwoch war ein Offener Brief bekannt geworden, in dem Opfer von Missbrauch in der Kirche das Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen kritisieren und mangelnde Transparenz beklagen. Die Verfasser fordern eine staatliche Aufsicht über die UKA. Die Regelung für Schmerzensgeld und Entschädigungen müsse von einer neutralen staatlichen Ombudsstelle im Konfliktfall überprüft und von unabhängigen Gerichten geklärt werden. Betroffenen müsse zudem ein Recht auf Vernetzung und Selbstorganisation in Form eines finanzierten Dachverbandes zugesprochen werden, so die insgesamt 24 Unterzeichnenden.

KNA