Frankreichs Innenminister: Kein Beichtgeheimnis vor der Justiz

Der französische Innenminister Gerald Darmanin hat sich gegen ein wirksames Beichtgeheimnis von Priestern bei Straftaten ausgesprochen.

Der französische Innenminister Gerald Darmanin hat sich gegen ein wirksames Beichtgeheimnis von Priestern bei Straftaten ausgesprochen. Priester, die über die Beichte Kenntnisse über Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen erhalten haben, seien verpflichtet, diese „vor Gericht zu bringen“, erklärte der Minister am Dienstag vor der Nationalversammlung in Paris. Zuvor hatte Darmanin den Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz, Eric de Moulins-Beaufort, zu einem Treffen eingeladen. Es ging demnach um die „Bedeutung des Beichtsakraments für Katholiken und die theologischen, geistlichen und kirchenrechtlichen Grundlagen des Beichtgeheimnisses“.

Der Minister reagierte damit auf jüngste Interview-Äußerungen des Erzbischofs. Auf die Frage, ob das Beichtgeheimnis Vorrang vor französischen Gesetzen habe, hatte de Moulins-Beaufort dem Sender „France Info“ vergangene Woche gesagt, das Beichtgeheimnis sei für alle Priester verpflichtend und damit „stärker als die Gesetze der Republik“. In Frankreich steht die Nichtverfolgung und Nichtanzeige von Straftaten unter Strafe. Der Innenminister, der auch für religiöse Angelegenheiten zuständig ist, betonte im Gespräch mit dem Erzbischof nach eigenen Angaben, dass es in Frankreich „kein Gesetz gibt, das über den Gesetzen von Nationalversammlung und Senat liegt“. Die Republik respektiere alle Konfessionen, sofern diese auch die Gesetze respektierten.

Zwar erkenne auch das französische Gesetz das Beichtgeheimnis, ähnlich wie die ärztliche Schweigepflicht, generell an. Allerdings gelte das nicht bei Straftaten, die gegen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren begangen würden, betonte Darmanin. Hintergrund der Diskussion ist der am vergangenen Dienstag vorgelegte Abschlussbericht einer Untersuchungskommission zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Zu dessen Forderungen gehörte unter anderem, das priesterliche Beichtgeheimnis in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand zu stellen. Angesichts der Missbrauchsskandale weltweit und entsprechender Anzeigepflichten in mehreren Ländern hat der Vatikan das Beichtgeheimnis stets nachdrücklich verteidigt.

Die Verteidigung des Beichtgeheimnisses durch den Erzbischof hatte schon zuvor für Diskussionen gesorgt. So bekräftigte auch Justizminister Eric Dupond-Moretti, dass jeder Priester die „zwingende Verpflichtung“ habe, derartige Straftaten anzuzeigen. Ansonsten sei auch eine Anzeige wegen Strafvereitlung gegen den Geistlichen denkbar.

Von Johannes Senk (KNA)