Gericht prüft Verhandlungsfähigkeit von Aachener Weihbischof

Im Veruntreuungsverfahren gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens lässt das Amtsgericht Kerpen den Gesundheitszustand des 65-Jährigen von einem Sachverständigen prüfen.
Kerpen – Im Veruntreuungsverfahren gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens lässt das Amtsgericht Kerpen den Gesundheitszustand des 65-Jährigen von einem Sachverständigen prüfen. Dabei gehe es um die Frage, ob der Geistliche verhandlungsfähig sei, teilte Gerichtssprecher Arndt Lorenz der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mit. Bündgens hatte in der Sache Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. In diesem Fall kommt es üblicherweise zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, bei der der Beschuldigte vor Gericht erscheinen muss. Bei der Verkündigung des Strafbefehls im Juli hatte Bündgens wegen gesundheitlicher Gründe noch gefehlt.

Weihbischof Johannes Bündgens –Foto: Bistum Aachen/Andreas Schmitter

Im Veruntreuungsverfahren gegen den Aachener Weihbischof Johannes Bündgens lässt das Amtsgericht Kerpen den Gesundheitszustand des 65-Jährigen von einem Sachverständigen prüfen. Dabei gehe es um die Frage, ob der Geistliche verhandlungsfähig sei, teilte Gerichtssprecher Arndt Lorenz der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mit. Bündgens hatte in der Sache Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. In diesem Fall kommt es üblicherweise zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, bei der der Beschuldigte vor Gericht erscheinen muss. Bei der Verkündigung des Strafbefehls im Juli hatte Bündgens wegen gesundheitlicher Gründe noch gefehlt.

Die Staatsanwaltschaft Köln und Bündgens‘ Verteidiger klären laut Lorenz derzeit, wer der Sachverständige sein soll. Im Juli hatte das Amtsgericht gegen Bündgens einen Strafbefehl wegen Veruntreuung von 128.000 Euro erlassen, die er von einer dementen Bekannten genommen haben soll. Demnach erhält er eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und muss eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Bündgens Verteidiger Christof Püschel legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und teilte zugleich mit, dass sein Mandant sich noch entscheiden wolle, ob dieser wieder zurückgezogen wird. Nun erklärte er laut Gericht, dass der Einspruch bestehen bleibe.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich „schockiert“ über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Dem Weihbischof könnte auch noch ein kirchenrechtliches Verfahren drohen.

kna