Papst vereinfacht Struktur der Glaubenskongregation

Papst Franziskus hat einen weiteren kleinen Schritt seiner Kurienreform vollzogen. In der ältesten Kurienbehörde, der Glaubenskongregation, werden Abteilungen zusammengelegt. Personalentscheidungen stehen noch aus.

Papst Franziskus hat einen weiteren kleinen Schritt seiner Kurienreform vollzogen. In der ältesten Kurienbehörde, der Glaubenskongregation, werden Abteilungen zusammengelegt. Personalentscheidungen stehen noch aus.

Aus drei mach zwei. Mit seinem neuen Erlass vom Montag hat Franziskus die Struktur der Glaubenskongregation etwas vereinfacht. Die bisherige dritte Sektion für spezielle Ehefragen wird der ersten Abteilung zugeordnet; jener, die für die Glaubenslehre zuständig ist. Das am Montag veröffentlichte Motu proprio „Fidem servare“ (Den Glauben bewahren) trat am selben Tag in Kraft.

Demnach besteht die altehrwürdige Kongregation für die Glaubenslehre künftig nur noch aus zwei Abteilungen. Die erste soll die katholische Glaubens- und Sittenlehre hüten und fördern. Die zweite Sektion, inzwischen die größte im Haus, bleibt für Disziplinarfragen zuständig, vor allem für Verfahren von mutmaßlichem Missbrauch durch Kleriker. Um ihre Eigenständigkeiten zu stärken – dies ist die vielleicht wichtigste Neuerung -, erhält künftig jede Abteilung einen eigenen Sekretär.

Wer das sein wird, ist noch offen. Über mögliche Kandidaten wird spekuliert. Zwei nahe liegende wären die bisherigen Beigeordneten Sekretäre: US-Erzbischof Joseph Augustine Di Noia (78) für die Lehrsektion sowie Maltas Erzbischof Charles Scicluna (62) für die Disziplinarsektion. Der vatikanische Chefaufklärer in Missbrauchsfällen arbeitete schon unter Benedikt XVI. in der Glaubenskongregation.

Den bisherigen Sekretär, Erzbischof Giacomo Morandi (56), hatte Franziskus im Januar zum Bischof von Reggio Emilia ernannt. In Vatikankreisen wird das nicht gerade als Beförderung gewertet. Geleitet wird die Behörde weiterhin von einem Präfekten, seit 2017 vom spanischen Kurienkardinal Luis Ladaria (77).

Die bisher eigenständige dritte Abteilung der Behörde, die nun der ersten Sektion zugeordnet wird, ist die kleinste. Sie ist für besondere Eheverfahren zuständig, in denen es um die Auflösung einer Ehe geht, in der einer oder beide Partner nicht getauft sind.

Zudem befasst sich die erste Abteilung mit Fragen jener anglikanischen Gemeinden und Geistlichen, die zur katholischen Kirche übergetreten sind. Mit der Konstitution „Anglicanorum coetibus“ hatte Benedikt XVI. 2009 die Einrichtung sogenannter Personalordinariate geregelt. Das historische Archiv der einstigen „Heiligen Inquisition“ bleibt ebenfalls in der Behörde enthalten.

Die heutige Kongregation für die Glaubenslehre war 1542 von Papst Paul III. (1534-1549) als Kommission „Römische und Allgemeine Inquisition“ gegründet worden. Zu Beginn diente sie ausschließlich als Gericht für Fälle von Häresie und Schisma. Ab 1555 erweiterte Paul IV. (1555-1559) den Tätigkeitsbereich um die Beurteilung verschiedener moralischer Fragen. Paul VI. (1963-1978) benannte die zwischenzeitlich „Heiliges Offizium“ betitelte Behörde um in „Kongregation für die Glaubenslehre“.

Traditionell gilt die Glaubenskongregation als mächtigste oder wichtigste Kurienbehörde. Einflussreicher ist aber das wesentlich größere Staatssekretariat. Und seit Franziskus wichtige, auch theologische Texte teils an der Glaubenskongregation vorbei vorbereiten ließ, wurde ihre Bedeutung zusätzlich geschmälert. Ob die erwartete neue Gesamtverfassung der Kurie sie in eine neue Hierarchie eingliedern wird, ist unsicher.

Auf jeden Fall soll sich die Behörde, statt nur zu überwachen und zu kontrollieren, noch stärker der Förderung der Glaubenslehre widmen. So heißt in dem neuen Erlass: Die Kongregation „fördert auch Studien, die darauf abzielen, das Verständnis und die Weitergabe des Glaubens im Dienste der Evangelisierung zu vertiefen“. Nur dann könne das Licht des Glaubens „ein Kriterium für das Verständnis des Sinns des Lebens sein“.

Das gilt „insbesondere angesichts der Fragen, die der Fortschritt der Wissenschaften und die Entwicklung der Gesellschaft aufwerfen“. Stichwörter wie interreligiöser Dialog, Bioethik, Sexualität, aber auch Strafrecht und Wirtschaftsethik stecken die Weite der thematischen Palette ab.

Von Roland Juchem (KNA)