Papst stärkt Kompetenzen von Ortsbischöfen und Ordensoberen

Mit Änderungen einzelner Vorschriften des Kirchenrechts will Papst Franziskus Zuständigkeiten von Ortsbischöfen und Ordensoberen stärken.
Mit Änderungen einzelner Vorschriften des Kirchenrechts will Papst Franziskus Zuständigkeiten von Ortsbischöfen und Ordensoberen stärken.

Papst Franziskus (Foto: © Palinchak| Dreamstime.com)

Mit Änderungen einzelner Vorschriften des Kirchenrechts will Papst Franziskus Zuständigkeiten von Ortsbischöfen und Ordensoberen stärken. Dazu veröffentlichte der Vatikan am Dienstag einen Erlass des Kirchenoberhauptes. Er wolle damit „das Bewusstsein für Kollegialität und pastorale Verantwortung“ von Bischöfen, Bischofskonferenzen oder Ordensoberen fördern, schreibt Franziskus. Zudem sollten Effektivität und Effizienz kirchlicher Regelungen verbessert werden.

Papst will Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsräume vor Ort stärken

Für einige Maßnahmen wie etwa die Veröffentlichung von Katechismen, die Errichtung bistumsübergreifender Seminare und Ausbildungsrichtlinien für Priester brauchen Bischöfe und Bischofskonferenzen keine Genehmigung (approvazione) des Heiligen Stuhls mehr. Künftig reiche eine Bestätigung (conferma), heißt es in dem auf Italienisch veröffentlichten Motu Proprio. Es ist der 49. derartige Erlass von Franziskus und tritt an diesem Dienstag in Kraft. Bei einer Genehmigung kann nach Auskunft von Kirchenrechtlern der Heilige Stuhl unter Umständen noch Veränderungen im Text vornehmen. Bei einer bloßen Bestätigung ist dies nicht vorgesehen.

Auch die Rechte von Orden werden gestärkt. So können die Entlassung eines Ordensmitglieds mit dauerhaften Gelübden oder eine vorübergehende Auszeit künftig vom höheren Ordensoberen allein entschieden werden – nach Rücksprache mit dem Ordensrat. Eine Zustimmung des Ortsbischofs ist nicht mehr nötig, ebenso wenig die des Vatikan.

Veränderungen an elf Canones des kirchlichen Gesetzbuchs

Auch für Umgang und Regelung mit Messstipendien und frommen Stiftungen erhalten Diözesanbischöfe und Ordensobere mehr Kompetenzen. In diesen Fragen müssen sie sich in weniger Fällen an Rom wenden. Die Veränderungen, die der Papst an elf Canones des kirchlichen Gesetzbuchs (CIC) vornimmt, entsprechen dem Anliegen, das er 2017 bei der Neureglung zur Übersetzung von liturgischen Texten verfolgte. Wo möglich, sollen Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsräume der Kirchenleitungen vor Ort gestärkt werden.

Die neuen Maßnahmen, so heißt es im Dekret, „spiegeln die gemeinsame und plurale Universalität der Kirche wider, die Unterschiede umfasst, ohne sie zu vereinheitlichen“. Durch den Bischof von Rom bleibe die Einheit gewährleistet. Gleichzeitig sollten „eine schnellere Wirksamkeit pastoraler Maßnahmen der lokalen Verwaltung“ sowie „Nähe zu den Menschen und ihren Lebenssituationen“ erleichtert werden.

kna