In Finnland sind eine Abgeordnete und Ex-Ministerin sowie ein lutherischer Bischof vom Vorwurf der Hassrede freigesprochen worden.
Wien/Helsinki – In Finnland sind eine Abgeordnete und Ex-Ministerin sowie ein lutherischer Bischof vom Vorwurf der Hassrede freigesprochen worden. Wie die in Wien ansässige Menschenrechtsorganisation ADF international (Mittwoch) weiter mitteilte, fiel die Gerichtsentscheidung in Helsinki einstimmig und für alle Anklagepunkte. Der früheren Innenministerin Päivi Räsänen und dem Bischof Juhana Pohjola war demnach zur Last gelegt worden, konservative religiöse Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik verbreitet zu haben.
Menschenrechtsexperten hatten gewarnt, dass der Prozess das Recht auf Meinungsfreiheit in Finnland gefährde. Räsänen hatte international Unterstützung erfahren und mehrere Solidaritätsschreiben von Vertretern verschiedener Konfessionen erhalten. In einem dieser Schreiben hieß es laut ADF: „Wir sind zutiefst besorgt, dass die Anwendung der finnischen Hassrede-Gesetze einem säkularen Blasphemie-Gesetz gleichkommt. Somit öffnet sich die Tür für die Verfolgung von gläubigen Christen, Muslimen, Juden und anderen Gläubigen, wenn sie ihren Glauben öffentlich bekunden.“
Ab Mitte 2019 hatte die finnische Polizei gegen Räsänen ermittelt. Als Mitglied der evangelisch-lutherischen Kirche Finnlands hatte sie sich über Twitter an die Kirchenleitung gewandt und die offizielle Unterstützung des LGBT-Events „Pride 2019“ durch die Kirche hinterfragt. Dazu postete sie ein Bild mit Versen aus dem neutestamentlichen Römerbrief. Dem Tweet folgten Ermittlungen, die schließlich bis zu einer Broschüre Räsänens von 2004 zurückreichten. Im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin Anklage. Der Bischof stand vor Gericht, weil er damals Räsänens Broschüre veröffentlichte.
Die Verteidigung argumentierte laut ADF im Prozess, Räsänens Äußerungen seien Teil der christlichen Lehre und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Bezirksgericht in Helsinki habe nun einstimmig das Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigt und geurteilt, es sei nicht „Sache des Bezirksgerichts, biblische Konzepte auszulegen“. Die Staatsanwaltschaft trage die Verfahrenskosten von rund 60.000 Euro.
Räsänen ist seit 1995 Parlamentsabgeordnete. Von 2004 bis 2015 war sie Parteivorsitzende der finnischen Christdemokraten und zwischen 2011 und 2015 Innenministerin. In dieser Zeit war sie unter anderem für Kirchenangelegenheiten zuständig.