Die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll es nun doch nicht geben.
Berlin/Bonn – Die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll es nun doch nicht geben. „Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Coronainfektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen. Hier habe ich einen Fehler gemacht. Das entlastet zwar die Gesundheitsämter. Aber das Signal ist falsch und schädlich“, twitterte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch. Bereits am späten Dienstagabend hatte er in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ angekündigt, die freiwillige Isolation wieder einzukassieren. Bleiben solle aber eine verkürzte Isolation von fünf Tagen.
Zustimmung von Patientenschützern
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte den Schritt. Es sei „gut, dass der Bundesgesundheitsminister seinen Fehler eingesehen hat“. Die Isolationspflicht eines infizierten Menschen sei etwas anderes als die Quarantäne einer Kontaktperson. „Infizierte stecken andere Menschen mit dem Virus an und gefährden gerade Immungeschwächte, die mitten unter uns leben“, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Die Quarantäne von Kontaktpersonen hingegen wurde praktisch schon eingestellt. Es macht keinen Sinn, wenn Gesundheitsämter dem Virus hinterher telefonieren.“ Wichtig sei jedoch, Angehörigen der vulnerablen Menschen bei einer Warnmeldung der Corona-App die Möglichkeit eines PCR-Tests einzuräumen.
Zuvor hatten zahlreiche Verbände vor einem Wiederanstieg der Infektionen in der Pandemie durch einen Wegfall der Isolationspflicht gewarnt. „Wenn die Quarantänepflicht gestrichen wird, fällt eine weitere Maßnahme weg, die die Gesundheit der Beschäftigten an Schulen sowie der Kinder und Jugendlichen und deren Eltern schützen soll“, sagte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). Erst vor wenigen Tagen sei die Maskenpflicht als wirksames Mittel des Infektionsschutzes aufgehoben worden. „So kann das Infektionsgeschehen an Schulen nicht weiter eingedämmt werden“, betonte Finnen.
Offene arbeitsrechtliche Fragen
Auch der Sozialverband VdK übte Kritik an der geplanten Aufhebung der Isolationspflicht. Dadurch müssten sich vulnerable Gruppen und deren Angehörige zukünftig noch weiter einschränken und isolieren. „Es wird dann auch immer wahrscheinlicher, dass das Virus doch in Pflegeeinrichtungen hineingetragen wird“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Diese Politik gefährdet Menschenleben.“
Der DGB forderte zudem die Klärung offener arbeitsrechtlicher Fragen, etwa wie zukünftig Verdienstausfälle. „Eine freiwillige Isolation zum Schutz anderer kann nur funktionieren, wenn sie Beschäftigten ohne Angst vor finanziellen Einbußen möglich ist“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Die Regierung dürfe den Infektionsschutz nicht auf die Arbeitnehmer abschieben.
Am Montag hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern entschieden, dass Corona-Infizierte und Kontaktpersonen ab dem 1. Mai nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne müssen. Infizierten sollte demnach künftig nur noch „dringend empfohlen“ werden, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden. Eine Anordnung des Gesundheitsamts sollte wegfallen.