Der Verteidiger des früheren stellvertretenden Finanzdirektors des Bistums Eichstätt hat den Untreuevorwurf gegen seinen Mandanten zurückgewiesen.
München/Eichstätt – Der Verteidiger des früheren stellvertretenden Finanzdirektors des Bistums Eichstätt hat den Untreuevorwurf gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Das erklärte Ulrich Ziegert am Dienstag auf Anfrage. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft München II bestätigt, dass gegen dessen Mandanten sowie zwei weitere Personen Anklage erhoben wurde. Damit endeten die Ermittlungen im Finanzskandal des katholischen Bistums Eichstätt. Dies hatte auf Anfrage erklärt, man freue sich „über die offensichtlich anstehende gerichtliche Klärung und Aufarbeitung der Sachverhalte“.
Dem früheren stellvertretenden Finanzdirektor werfen die Ermittler Untreue und Bestechlichkeit vor. Der Mann habe für das Bistum Eichstätt beziehungsweise dessen Emeritenanstalt, das ist die Pensionskasse der Priester, Darlehen vergeben und nicht oder allenfalls nachrangig abgesichert. Den dabei entstandenen Gesamtschaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf knapp 45,2 Millionen US-Dollar. Das entspricht angesichts des aktuellen Wechselkurses nahezu dem Betrag in Euro.
„Hochspekulative Finanzinstrumente“
Ziegert dagegen sagte, die Darlehen hätten sich im Rahmen der von der Diözese bestimmten Anlagestrategie bewegt. Aus Sicht seines Mandanten sei Eichstätt ein „sehr risikofreudiges Bistum“ gewesen. Der Anwalt sprach von „hochspekulativen Finanzinstrumenten“, etwa Investitionen in Schiffe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten zudem vor, im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe Gesellschaftsbeteiligungen und Bestechungsgelder im Gesamtvolumen von etwas mehr als 850.000 US-Dollar angenommen und nicht vollständig versteuert zu haben. Ein weiterer Angeschuldigter sei aufseiten der Darlehensnehmer tätig geworden und habe die Vorteile gewährt. „Der dritten angeklagten Person wird vorgeworfen, dem ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor ihre Konten zur Vereinnahmung der Bestechungsgelder zur Verfügung gestellt zu haben.“
Landgericht entscheidet über Zulassung der Anklage
In der Antwort der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft ist zudem von nicht näher bezeichneten weiteren Tatvorwürfen die Rede. Diese seien aber nicht zum Nachteil der Diözese Eichstätt begangen worden und richteten sich nicht gegen deren früheren leitenden Mitarbeiter. Laut Zeitungsberichten hat dessen Anwalt die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Das Landgericht München II muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
In dem Fall geht es um Investitionen aus Eichstätter Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte in den Jahren 2014 bis 2016. Dabei waren Rücklagen in Höhe von fast 60 Millionen US-Dollar hochriskant angelegt worden. Bischof Gregor Maria Hanke hatte den Skandal 2018 publik gemacht, nachdem er im Sommer 2017 nach Einschaltung von externen Wirtschaftsprüfern und Anwälten Anzeige erstattet hatte. Zeitweilig hatten die Ermittler auch Verdachtsmomente gegen den Bischof geprüft. Als direkte Folge des Skandals überarbeitete die Diözese ihre Anlagerichtlinien. Inzwischen werden die Investments von externen Dienstleistern verwaltet.