Bistum Hildesheim liberalisiert Zulassung für Religionslehrer

Im katholischen Bistum Hildesheim dürfen jetzt auch wiederverheiratete Geschiedene und Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, offiziell katholische Religion unterrichten.

Bistum Hildesheim liberalisiert Zulassung für Religionslehrer

(Symbolfoto: falco/Pixabay)

Im katholischen Bistum Hildesheim dürfen jetzt auch wiederverheiratete Geschiedene und Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, offiziell katholische Religion unterrichten. Das geht aus einer neuen Ordnung zur Verleihung der sogenannten Missio canonica hervor, über die am Mittwoch das Internetportal katholisch.de berichtete. Laut der neuen Regelung knüpft das Bistum die kirchliche Unterrichtserlaubnis für Religionslehrer nicht mehr an deren persönliche Lebensführung.

Nach der bislang geltenden Ordnung wurde von Religionslehrkräften das Versprechen verlangt, „den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der Kirche zu beachten“. In der zum 1. Juli in Kraft gesetzten neuen Regelung wird diese Voraussetzung deutlich verändert.

Verlangt wird nun die „Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen, die positiv ausstrahlt und für junge Menschen einladend ist“. Weitere Bedingung ist neben anderen „die formelle Zugehörigkeit zur katholischen Kirche“.

Das Bistum hatte die Änderung bereits im vergangenen November angekündigt. „Dass etwa wiederverheiratete Geschiedene formal keinen Religionsunterricht erteilen dürfen, ist nicht mehr verständlich zu machen“, sagte damals der Leiter der Bildungsabteilung, Jörg-Dieter Wächter, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Entscheidend sei, dass Religionslehrer glaubwürdig unterrichteten und dass sich ihre Überzeugungen auch in der religiösen Praxis widerspiegelten. Dies lasse sich nicht allein an formalen Kriterien festmachen.

Vorbild für die Reform war seinen Angaben zufolge die Regelung des Bistums Osnabrück, das bereits 2018 eine neue Missio-Ordnung in Kraft gesetzt hatte. Sie nennt als Zugangsvoraussetzung neben einer Kirchenmitgliedschaft unter anderem „das Versprechen, die Lehre der katholischen Kirche im Unterricht glaubhaft und wertschätzend abzubilden und sich mit der eigenen Religiosität in der weltanschaulich pluralen Gesellschaft bewusst und glaubwürdig zu positionieren“.

kna