Der Rechtsstreit über die fristlose Kündigung der früheren Justiziarin des Erzbistums Köln geht offenbar weiter.
Köln – Der Rechtsstreit über die fristlose Kündigung der früheren Justiziarin des Erzbistums Köln geht offenbar weiter. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, wurde am 14. Juli Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln gegen das Urteil der Erstinstanz eingelegt. Parallel soll es den Angaben zufolge Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich geben.
Die gekündigte Juristin hatte sich im Januar erfolgreich gewehrt. Die außerordentliche Kündigung des beamtenähnlichen Arbeitsverhältnisses wegen Mitnahme eines Bürostuhls ins Homeoffice zu Pandemiebeginn sei nicht rechtens, urteilte damals das Arbeitsgericht. Es handele sich nicht um Diebstahl im üblichen Sinne. Das Gericht erklärte zudem eine Versetzung der längerfristig erkrankten Mitarbeiterin in den Ruhestand für unwirksam. Zugleich wurde aber eine Schmerzensgeldforderung der Frau in Höhe von mindestens 50.000 Euro abgelehnt.