Plädoyer gegen Hongkonger Kardinal Zen wegen Demokratie-Stiftung

Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist in Hongkong der Prozess gegen Kardinal Joseph Zen Ze-kiun und fünf weitere prominente Demokratieaktivisten fortgesetzt worden.
Hongkong – Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist in Hongkong der Prozess gegen Kardinal Joseph Zen Ze-kiun und fünf weitere prominente Demokratieaktivisten fortgesetzt worden. Sie müssen sich wegen des Vorwurfs verantworten, einen inzwischen aufgelösten Hilfsfonds nicht bei den Behörden registriert zu haben. Der "Fonds 612" bot Menschen, die bei den Demokratieprotesten 2019 verhaftet wurden, finanzielle, rechtliche und psychologische Hilfe. Zudem sollen sie laut Anklage einen Teil der rund 34 Millionen gespendeten US-Dollar für "politische Aktivitäten statt für wohltätige Veranstaltungen" verwendet haben.

Kardinal Zen –Foto: Achim Pohl | Bistum Essen

Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist in Hongkong der Prozess gegen Kardinal Joseph Zen Ze-kiun und fünf weitere prominente Demokratieaktivisten fortgesetzt worden. Sie müssen sich wegen des Vorwurfs verantworten, einen inzwischen aufgelösten Hilfsfonds nicht bei den Behörden registriert zu haben. Der „Fonds 612“ bot Menschen, die bei den Demokratieprotesten 2019 verhaftet wurden, finanzielle, rechtliche und psychologische Hilfe. Zudem sollen sie laut Anklage einen Teil der rund 34 Millionen gespendeten US-Dollar für „politische Aktivitäten statt für wohltätige Veranstaltungen“ verwendet haben.

Der im September begonnene Prozess soll laut dem Nachrichtenportal „Hong Kong Free Press“ (HKFP, Donnerstagfrüh) am Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten je 1.300 US-Dollar Geldstrafe.

Laut HKFP legte Staatsanwalt Anthony Chau vor Gericht dar, der Fonds unterliege der Registrierungspflicht und falle nicht unter die gesetzlich definierten Ausnahmeregeln. Chau wies die Auffassung der Verteidigung zurück, eine Registrierung des Fonds hätte eine Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit bedeutet. Laut einem Präzedenzfall von 1972 erfülle der Fonds einige der damals von einem Berufungsgericht festgelegten Kriterien für eine Registrierungspflicht. Die Stiftung habe unter anderem in der Stadt ein Büro unterhalten sowie Spendenaktionen und andere öffentliche Aktivitäten organisiert.

Das Verfahren gegen Zen war Ende September auf den 26. Oktober vertagt worden. Wenige Tage zuvor war das Geheimabkommen zwischen dem Vatikan und China über die Ernennung von Bischöfen erneuert worden. Ebenfalls am Wochenende war der Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas mit der Wiederwahl von Präsident Xi Jinping zum Vorsitzenden zu Ende gegangen.

Zen zählt zu den prägenden Kirchenvertretern Asiens. Über seine Amtszeit als Bischof von Hongkong (2002-2009) hinaus gehört der Ordensmann der Salesianer Don Boscos zu den prominenten Kritikern der Regierung in Peking und ihrer Religionspolitik, zuletzt zunehmend auch des Vatikan und seiner China-Politik. Insbesondere bemängelt er das 2018 geschlossene geheime Vatikan-China-Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Bischofsernennungen.

Zens Verhaftung am 11. Mai hatte weltweit Empörung ausgelöst. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin zeigte sich beunruhigt. Das EU-Parlament verurteilte im Juli Zens Verhaftung und forderte die Einstellung des Verfahrens. Der Vatikan solle „seinen Druck auf die chinesischen Staatsorgane“ verstärken“. Der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller kritisierte den Vatikan für sein Schweigen zur Causa Zen.

kna