Eingereicht hat die Klage die freigestellte Geschäftsführerin der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), Martina Köppen.
Köln – Erneut klagt eine Führungskraft am Arbeitsgericht gegen das Erzbistum Köln. Eingereicht hat die Klage die freigestellte Geschäftsführerin der von Kardinal Rainer Maria Woelki geförderten Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), Martina Köppen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Der Rechtsstreit stehe in Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit Köppens bei der für die KHKT gegründeten „Stiftung zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung im Erzbistum Köln“. Köppen wurde auch als Geschäftsführerin der Stiftung abgelöst.
Nähere Angaben zu dem Verfahren machte die Sprecherin nicht. Zunächst stehe ein Gütetermin an. Das Datum sei noch offen.
Die Finanzierung der umstrittenen Hochschule ist ungeklärt. Derzeit werden die Kosten der KHKT von jährlich mehr als drei Millionen Euro aus einem dem Erzbischof zur Verfügung stehenden Fonds bestritten, der aber zu Neige geht. Langfristig sollte die Stiftung eine „Finanzierung von außen“ über Spender sichern und ohne Kirchensteuermittel auskommen. Köppen hatte laut Erzbistum die seit Monaten geforderte Mittelfristplanung nicht vorgelegt. Vorigen Monat wurde sie als Geschäftsführerin von KHKT und Stiftung freigestellt. Zudem wurde sie als Hochschul-Kanzlerin abberufen. An diesem Mittwoch befasst sich der Kirchensteur- und Wirtschaftsrat mit der KHKT.
Zum 1. Februar 2020 hatte das Erzbistum die Hochschule der Steyler Missionare in Sankt Augustin übernommen und baut diese als KHKT in Köln neu auf. Kritiker werfen Woelki vor, ein konservatives Gegengewicht zur Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn errichten zu wollen. Die Juristin Köppen, die früher das Katholische Büro Berlin-Brandenburg leitete und Woelki aus seiner Zeit als Berliner Erzbischof persönlich kennt, kam für das Hochschulprojekt an den Rhein.
Weiterhin anhängig in der Erzdiözese ist der sogenannte Bürostuhl-Streit, in dem beide Parteien Berufung eingelegt haben. Das Arbeitsgericht Köln hatte im Januar entschieden, dass das Erzbistum seine frühere Justiziarin zu Unrecht außerordentlich gekündigt hatte. Bei der Mitnahme eines Bürostuhls ins Homeoffice zu Pandemiebeginn habe es sich nicht um Diebstahl im üblichen Sinne gehandelt, urteilte das Gericht. Es erklärte zudem eine Versetzung der längerfristig erkrankten Juristin in den Ruhestand für unwirksam.