Vatikanstadt – Nach ruhigen Sommermonaten bekommt der emeritierte Papst Benedikt XVI. wieder mehr Besuch.
Vatikanstadt – Nach ruhigen Sommermonaten bekommt der emeritierte Papst Benedikt XVI. wieder mehr Besuch. Seit Ende Oktober veröffentlicht die vatikanische Stiftung Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. regelmäßig Fotos von Gästen beim Emeritus in Sozialen Netzwerken. Abgesehen von dem Treffen des amtierenden Papstes Franziskus mit den neuen Kardinälen Ende August, hatte es seit Mai keine aktuellen Bilder gegeben.
Am Donnerstag empfing Benedikt XVI. im Kloster Mater Ecclesiae seinen ehemaligen Zeremonienmeister, Bischof Francesco Camaldo. Zuvor traf er etwa den kürzlich emeritierten Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, oder Großerzbischof Swjatoslaw Schewtschuk, Oberhaupt der Ukrainischen Griechisch-katholischen Kirche. Die meisten Reaktionen rief allerdings ein Foto des emeritierten Papstes mit dem deutschen Kardinal Gerhard Ludwig Müller hervor. Zu sehen ist darauf der 95-Jährige im Rollstuhl sitzend, bekleidet mit einer weißen Steppjacke, weißer Baskenmütze und einer beigen Decke über den Knien. Hinter ihm steht Müller, neben ihm zwei Ordensschwestern.
Gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte Müller, das Foto sei bei einer Videoaufnahme vor der Lourdeskapelle für einen Segen in einer Gebetsgemeinde außerhalb entstanden. Grundsätzlich habe er „als Herausgeber seiner Gesammelten Werke öfter mit Benedikt zu tun“. Ruhiger dürfte es beim früheren Papst so bald nicht zugehen. In der kommenden Woche wird etwa der diesjährige Ratzinger-Preis verliehen. Traditionell besuchen die Preisträger dann auch den Emeritus: für ein Gespräch, ein Gebet und natürlich ein Foto.
Zuletzt war bekannt geworden, dass der ehemalige Papst Benedikt XVI. dem Landgericht Traunstein seine Verteidigungsbereitschaft mitgeteilt hat. Ein Missbrauchsopfer gibt dem Altpapst eine Mitschuld an der Vertuschung des Skandals und hat ihn verklagt.„Das heißt nicht zwingend, dass er zu einem späteren Termin erscheinen wird. Die Verteidigungsbereitschaft enthält in der Regek. auch noch keine inhaltlich Äußerung“, erläuterte die Sprecherin. Bis zum 24. Januar 2023 habe die Beklagtenseite aller Beklagten Zeit, inhaltlich der Klage zu erwidern. „Wann und ob eine Erwiderung/Stellungnahme der Beklagten beim Landgericht eingeht, kann nicht vorhergesagt werden“, so die Sprecherin. „Die Klageerwiderung enthält üblicherweise eine inhaltliche Erklärung zum Klagevortrag.“ Dem Vernehmen nach lässt Ratzinger sich in der Sache von der Kanzlei Hogan Lovells vertreten, die ihre beiden Hauptsitze in Washington und London hat. Sie zählt nach eigenen Angaben mit 2.600 Anwälten zu den „zehn führenden wirtschaftsberatenden Rechtsanwaltssozietäten“ der Welt.