Missbrauchsbetroffene kritisiert Bischöfe

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz sieht weiterhin große Mängel bei der Anerkennung von sexualisierter Gewalt und erlittenem Leid.
Missbrauchsbetroffene kritisiert BischöfeFreiburg – Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz sieht weiterhin große Mängel bei der Anerkennung von sexualisierter Gewalt und erlittenem Leid. Viele kirchliche Verantwortungsträger seien bis heute nicht bereit, dem Leiden eine angemessene Anerkennung folgen zu lassen, kritisierte Beiratssprecher Johannes Norpoth in der Zeitschrift "Herder Korrespondenz" (Dezember).

Johannes Norpoth legt seinen Bericht zur Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs vor. –Foto: Synodaler Weg/Maximilan von Lachner

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz sieht weiterhin große Mängel bei der Anerkennung von sexualisierter Gewalt und erlittenem Leid. Viele kirchliche Verantwortungsträger seien bis heute nicht bereit, dem Leiden eine angemessene Anerkennung folgen zu lassen, kritisierte Beiratssprecher Johannes Norpoth in der Zeitschrift „Herder Korrespondenz“ (Dezember).

Die an die Mehrheit der Betroffenen ausgezahlten Anerkennungsleistungen seien zu niedrig, und die Bischöfe verweigerten sich einer Anhebung, so Norpoth. Er beschrieb die Verfahren und Entscheidungswege bei Anerkennungszahlungen unter der Leitung der unabhängigen Kommission UKA als intransparent. Es könne bei Betroffenen neue Traumata auslösen, wenn sie im Antragsverfahren erneut Verschwiegenheit und Intransparenz erführen. Norpoth bezeichnete die Kirche als „Täterorganisation“ und rief die Bischöfe zu einer „Anerkennung des Leids in tätiger Reue“ auf.

Anerkennungszahlungen können laut den aktuellen Regeln bei bis zu 50.000 Euro je Antragsteller liegen. Die Betroffenenvertreter kritisieren, dass die meisten Zahlungen weitaus niedriger seien. Norpoth geht davon aus, dass mehr als 40 Prozent der 2021 ausgezahlten Beträge unter 10.000 Euro lagen. Über die Höhe der Zahlungen entscheiden unabhängige Experten, Antragsteller müssen detaillierte Angaben zum erlittenen Missbrauch einreichen.