Im Erzbistum Köln gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr.
Köln – Im Erzbistum Köln gilt das neue kirchliche Arbeitsrecht ab kommendem Jahr. Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Amtsblatt der Erzdiözese hervorgeht, setzte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki die reformierte Grundordnung zum 1. Januar in Kraft. Danach müssen Kirchenmitarbeitende in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft nicht mehr mit einer Kündigung rechnen.
Die deutschen Bischöfe hatten das Arbeitsrecht Ende November beschlossen. Es betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Die Neufassung ist zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, um Rechtswirksamkeit zu entfalten.