Der Düsseldorfer Chefarzt, den ein kirchliches Krankenhaus wegen einer zweiten Eheschließung bisher vergeblich entlassen wollte, hat erneut eine Kündigung erhalten.
Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche hat nach Überzeugung des Essener Generalvikars Klaus Pfeffer eine „Kultur der Angst“ befördert. Diese müsse beendet werden.
Der zehnjährige Rechtsstreit um die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus ist beendet. Das Erzbistum Köln verzichtet auf eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einlegt.
Ein wegen seiner zweiten Heirat gekündigter Chefarzt eines katholischen Krankenhauses kann weiter seiner Arbeitnachgehen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte seine Kündigung für unwirksam.
Das Urteil ist eine Schlappe für die Kirchen als Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat ihrem Selbstbestimmungsrecht weitere Grenzen gesetzt. Auf den Taufschein darf bei Bewerbungen nicht...