Vorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki, er habe unter Eid falsch ausgesagt, haben sich nach einer Zeugenbefragung vor dem Landgericht Köln nicht erhärtet.
Köln – Vorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki, er habe unter Eid falsch ausgesagt, haben sich nach einer Zeugenbefragung vor dem Landgericht Köln nicht erhärtet. In dem presserechtlichen Verfahren, in dem Woelki gegen die Bild-Zeitung klagt, sagte am Mittwoch der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, aus. Dabei berichtete der 53-Jährige, er könne nicht sagen, ob der Erzbischof belastende Inhalte aus der Personalakte eines Priesters und eine Polizeiwarnung kannte, bevor er den Geistlichen 2017 beförderte. Dies behauptet „Bild“, wogegen sich Woelki wehrt.
Zu den Aufgaben Vogts gehörte es, als Missbrauchsbeauftrager ab 2015 aus verschiedenen Beständen Dokumente zu sämtlichen Fällen sexualisierter Gewalt zusammenzutragen. Dabei fasste er nach eigenen Angaben auch das vorhandene Material über den betreffenden Priester zusammen. Dieses habe er 2015 dem Erzbischöflichen Haus zukommen lassen, damit Woelki über eine Anhörung des Geistlichen wegen der vielen Vorwürfe entscheiden könne.
Vogt sagte weiter aus, er könne sich nicht mehr daran erinnern, ob in den Dokumenten auch die belastenden Inhalte aus der Personalakte oder die Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit enthalten waren. Auch die Personalakte selbst habe der Erzbischof nicht von ihm bekommen.
In einer eidesstattlichen Versicherung betont Woelki, nur von einem Jahre zurückliegenden sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört zu haben.
Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke betonte nach der Verhandlung, die Darstellung des Erzbischofs sei nach der Venehmung des von „Bild“ eingeführten Zeugen Vogt nicht erschüttert worden. Es habe nie mehr als größtenteils anonym vorgetragene Verdachtsmomente und in diesem Sinne Gerüchte gegen den Pfarrer gegeben und keine Beweise. Das kirchliche Strafverfahren gegen ihn endete im vergangenen Monat mit einem Freispruch. Er darf wieder als Priester tätig sein, allerdings weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarreiseelsorge oder in leitender Position.
Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Nach ihrer Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Woelki wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung auf. Die Sekretärin gab an, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert zu haben. Sie erklärte aber auch, dass sie weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe.