In dem Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein beruft sich das Erzbistum München und Freising nicht auf Verjährung.
München – In dem Zivilverfahren um Schadensersatzansprüche eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein beruft sich das Erzbistum München und Freising nicht auf Verjährung. Eine solche Einrede sei nicht erhoben worden, teilte das Erzbistum am Mittwoch mit. Die vom Gericht gesetzte Frist zur Klageerwiderung war am Dienstag um Mitternacht abgelaufen.
„Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden“, heißt es in der Mitteilung weiter. „Die Erzdiözese bedauert das dem Kläger und anderen Missbrauchsbetroffenen widerfahrene Leid zutiefst.“
Ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er als Kind aufgrund eines Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.
Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese als Körperschaft und drei weitere Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. ist das Verfahren einstweilen ausgesetzt, weil erst seine Erben ermittelt werden müssen, auf die das Verfahren automatisch übergeht. Das Landgericht Traunstein will mit der mündlichen Verhandlung Ende März beginnen.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein.
In einem Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln hat Kardinal Rainer Maria Woelki ebenfalls keine Einrede der Verjährung erhoben. Der Kläger gibt an, in den 1970er Jahren mehr als 300 Mal von einem Priester missbraucht worden zu sein. Er möchte insgesamt 800.000 Euro.