Nachdem der Trierer Bischof Stephan Ackermann den Klarnamen einer Betroffenen sexueller Übergriffe offengelegt hat, wehrt sie sich juristisch.

Bischof Stephan Ackermann (Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 [via Wikimedia Commons])
Ackermann – so die Klägerseite – habe die Frau durch die im März 2022 erfolgte Klarnamennennung “erheblich retraumatisiert”. Darüber hinaus sei sie “gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt” worden.
Ackermann hatte den bürgerlichen Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden des Bistums enthüllt. Daraufhin hatte er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Frau um Entschuldigung gebeten. Die Frau aus dem Bistum Trier hatte als “Karin Weißenfels” mehrfach von “geistlichem Missbrauch” und sexuellen Übergriffen durch einen Priester vom Ende der 1980er- bis Anfang der 2000er-Jahre berichtet.