Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen Priester aus dem Bistum Trier ist nach Worten Bischof Ackermanns nicht überraschend.
Trier – Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen einen Priester aus dem Bistum Trier ist nach Worten des Trierer Bischofs Stephan Ackermann nicht überraschend. Es untermauere Vorwürfe und Hinweise, die dem Bistum vorlägen, teilte der Bischof am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Das Gericht hatte den 69 Jahre alten Priester am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-jährigen Messdiener sexuell genötigt hatte. Ackermann hatte in dem Prozess als Zeuge ausgesagt.
Der Bischof erklärte: „Ich hoffe, dass die Betroffenen, die in diesem Prozess ausgesagt und ihre Leiderfahrung öffentlich gemacht haben, das Urteil als hilfreich empfinden und vielleicht auch als einen Baustein zur Aufarbeitung.“ Weiter äußerte er die Zuversicht, dass die Erkenntnisse des Prozesses und das Urteil für das laufende kirchliche Strafverfahren dienlich seien.
Seit rund fünf Jahren befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Priester. In dem Verfahren wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Es wird damit gerechnet, dass bald eine Entscheidung folgt. Der Priester weist Vorwürfe sexueller Übergriffe zurück.
In dem Prozess ging es um einen konkreten Vorwurf von 1997, allerdings berichteten in dem Verfahren fünf weitere mutmaßliche Betroffene von ähnlichen Übergriffen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit mehrfach gegen den Mann ermittelt, die Verfahren aber unter anderem wegen Verjährung oder fehlender Nachweise eingestellt. In der Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter die Aussage des betroffenen Nebenklägers „in jeder Hinsicht überzeugend und plausibel“.