20 Tage Suspendierung vom Dienst und eine Gehaltskürzung als Strafe für ein Ave Maria und ein Rosenkranzgebet.
Rom – 20 Tage Suspendierung vom Dienst und eine Gehaltskürzung als Strafe für ein Ave Maria und ein Rosenkranzgebet. Der Fall einer katholischen Lehrerin an einer staatlichen Grundschule in der Ortschaft San Vero Milis (Sardinien) hat in der Woche vor Ostern in Italien für Aufsehen gesorgt.
Religiöse Akte sind in staatlichen Schulen in Italien nicht erlaubt
Die Grundschullehrerin Marisa Francescangeli (58) hatte im vergangenen Jahr am letzten Schultag vor Weihnachten in einer Vertretungsstunde mit den Kindern ein Armband gebastelt, das wie ein Rosenkranz strukturiert war. Dann betete sie mit ihnen ein Rosenkranzgesätz, ein Ave Maria und ein Vaterunser. Als sich die Eltern zweier Kinder darüber beschwerten, entschuldigte sich die Lehrerin in einer Elternversammlung; religiöse Akte sind in staatlichen Schulen in Italien nicht erlaubt.
Mitte März verhängte die Schulleitung in Abstimmung mit der Schulbehörde der Provinz eine 20-tägige Suspendierung vom Dienst und eine Reduzierung des Gehalts als Disziplinarstrafe gegen die Lehrerin. Als sie wegen der vom 27. März bis 15. April geltenden Suspendierung vom Unterricht fernblieb, wurde die Sache öffentlich. Erst berichteten lokale, dann auch landesweite Medien über den Fall.
Widerspruch gegen Disziplinarstrafe eingelegt
Der Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei Lega, Matteo Salvini, nannte die Entscheidung der Schulbehörde „verrückt“. Unterdessen hat Francescangeli in Interviews mitgeteilt, dass sie juristischen Widerspruch gegen die Disziplinarstrafe eingelegt habe.