Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) darf weiterhin nicht den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen mitgestalten.
Düsseldorf – Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) darf weiterhin nicht den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen mitgestalten. Der Verband zog seine Klage zurück, mit der er eine Mitgliedschaft in der Kommission erreichen wollte, die in NRW über die Lehrinhalte des islamischen Religionsunterrichts und die Lehrerlaubnis für die Religionslehrkräfte entscheidet. Das teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Für Freitag war eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Weil die muslimischen Verbände nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt sind, bestimmt ersatzweise eine Kommission über die Inhalte des Religionsunterrichts. In ihr sind ein halbes Dutzend muslimische Verbände vertreten. Die Landesregierung hatte die Kommission vor zwei Jahren gegründet und damit einen Beirat ersetzt, dem auch staatliche Vertreter und nur vier große muslimische Dachverbände angehörten, darunter auch der ZMD.
Die Landesregierung verweigert dem Zentralrat die Mitarbeit in der neuen Kommission mit der Begründung, dass der Verband Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen pflege. Mit der Rücknahme der Klage und der Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei diese Entscheidung nun bestandskräftig geworden, hieß es auf KNA-Nachfrage aus dem Schulministerium.
Der Zentralrat der Muslime steht unter anderem wegen seines Gründungsmitglieds Atib (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) in der Kritik. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet die Union der rechtsradikalen Bewegung Graue Wölfe zu, die von einer rassischen Höherwertigkeit der Turkvölker ausgeht. Atib ist die mitgliederstärkste Organisation im Zentralrat.
Zum Rückzug der Klage erklärte der NRW-Landesverband des ZMD auf seiner Homepage, dass dieser sich inhaltlich und personell neu aufstellen wolle. Zudem vertrete der ZMD die Rechtsauffassung, dass das Kommissionsmodell eine unzulässige Einmischung der Landesregierung in die Zuständigkeit der Religionsgemeinschaften darstelle.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte die Existenz der Kommission verteidigt. Ohne sie könne das Land den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Alle teilnehmenden Verbände hätten der Landesregierung vertraglich zugesichert, dass sie eigenständig und staatsunabhängig seien und die Verfassungsprinzipien achteten, sagte sie im November im KNA-Interview.
In der Kommission mitwirken darf indes die Ditib. Der deutsch-türkische Moscheeverband hatte in dem Vorgängergremium, dem Beirat, 2017 seine Mitarbeit ausgesetzt, nachdem es Spitzel-Vorwürfe gegen einzelne Ditib-Imame gegeben hatte. Sie sollen Kritiker der türkischen Regierung in Moscheen ausgespäht haben. Laut Feller hat auch der NRW-Landesverband der Ditib unterschrieben, dass er staatsfern und auf dem Boden des Grundgesetzes handele.