Nach dem Willen der Union sollen Frauen, die als Selbstständige arbeiten, einen besseren Mutterschaftsschutz erhalten.
Berlin – Nach dem Willen der Union sollen Frauen, die als Selbstständige arbeiten, einen besseren Mutterschaftsschutz erhalten. Die Zeit des Mutterschutzes solle verlängert und die Zahlung des Elterngeldes vereinfacht werden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Antrag der Union. Zudem solle eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei der sich Selbstständige über Möglichkeiten und Ansprüche informieren könnten.
Für Frauen, die sich selbstständig gemacht haben, besteht derzeit die Möglichkeit, sich als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für den Fall der Mutterschaft abzusichern; in diesen Fällen besteht Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Dies gilt aber nur in dem Zeitraum während der Mutterschutzfristen, das heißt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Auch die Zahlung von Elterngeld ist komplizierter, da es für sie nach Ansicht der Union nahezu unmöglich ist, Arbeitszeiten und Zuverdienst bei der Beantragung des Elterngeld verbindlich festzulegen.