Unicef: Lieferkettengesetz reicht nicht gegen Kinderarbeit

Laut UN-Kinderhilfswerk Unicef reicht das deutsche Lieferkettengesetz nicht zur Bekämpfung von Kinderarbeit aus.
Unicef: Lieferkettengesetz reicht nicht gegen Kinderarbeit

Kinderminenarbeiter in Luhihi village in Republik Kongo. –Foto: Unicef

Laut UN-Kinderhilfswerk Unicef reicht das deutsche Lieferkettengesetz nicht zur Bekämpfung von Kinderarbeit aus. Ein reines Verbot verlagere das Problem lediglich, wie Unicef am Montag in Köln mitteilte. „Kinderarbeit entsteht aus Armut. Um sie zu beseitigen, müssen wir die Ursachen der Not bekämpfen und Schutzfaktoren fördern“, forderte Unicef-Geschäftsführer Christian Schneider anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit. Kinder müssten verlässlich zur Schule gehen können und benachteiligte Familien sozial abgesichert werden, da ihre Kinder sonst von Ausbeutung bedroht seien.

Schätzungen zufolge müssen weltweit 160 Millionen Mädchen und Jungen Kinderarbeit leisten; vor allem in Subsahara-Afrika, im südlichen Asien, Lateinamerika und im Nahen Osten. Die Regierungen der jeweiligen Länder seien in der Pflicht, sich an internationale Übereinkommen zu halten, die Kinderarbeit verbieten, so Unicef.

Bei einem reinen Verbot würden Kinder jedoch möglicherweise zu einem Arbeitgeber mit weniger strengen Vorgaben oder in den informellen Sektor wechseln, warnte das Hilfswerk. Die Armut der Familien bleibe so bestehen und oder verschlimmere sich noch. Dies sei auch der Fall, wenn Unternehmen sich aus Ländern und Regionen zurückzögen, um nicht haften zu müssen, wenn Kinderarbeit in ihrer Lieferkette entdeckt wird. Dann fallen laut Unicef die Einkommensmöglichkeiten für Familien entweder ganz weg oder an die Stelle deutscher Unternehmen träten andere, die die Einhaltung menschenrechtlicher Standards nicht prüften.

Kinderarbeit komme nicht nur in Lieferketten von Produkten vor, sondern vor allem im informellen Bereich wie der Landwirtschaft oder beim Straßenverkauf. Neben deutschen Unternehmen müssten aus Sicht Unicefs auch Unternehmen aus anderen Staaten dafür sorgen, dass die Menschen- und Kinderrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden.

Das im Januar in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen unter anderem dazu, Kinderarbeit zu identifizieren, wirksame Abhilfemaßnahmen zu schaffen sowie Fabriken und Lieferanten zur Abschaffung von Kinderarbeit zu befähigen.

kna