Presserat weist Beschwerde zu „Zeit“-Artikel über Döpfner zurück

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über die Veröffentlichung von Textnachrichten des Axel-Springer-Chefs Mathias Döpfner in der Zeit als unbegründet zurückgewiesen.

(Symbolfoto: Andrys Stienstra/pixabay)

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über die Veröffentlichung von Textnachrichten des Axel-Springer-Chefs Mathias Döpfner in der „Zeit“ als unbegründet zurückgewiesen. Am Inhalt der Nachrichten an leitende Angestellte bestehe in dem konkreten Fall ein überwiegendes öffentliches Interesse, teilte das Kontrollgremium am Donnerstag in Berlin mit. Im Fall um den Verleger der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, sprach der Presserat indes ein Rüge wegen Verletzung des Informantenschutzes aus.

Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses seien sich einig, dass die veröffentlichten Passagen in der „Zeit“ politische und publizistisch-redaktionelle Einschätzungen enthielten, die Döpfner als Vorstandsvorsitzender und Verleger eines der größten Medienhäuser Europas geschrieben habe. „An seiner Denkweise und seinem Weltbild besteht ein öffentliches Interesse. Teilweise knüpfen die Nachrichten auch an die öffentlich geführte Diskussion über die Absetzung des ehemaligen Chefredakteurs Julian Reichelt an“, so der Presserat.

Relevant für die Öffentlichkeit ist nach Ansicht des Presserats auch der Widerspruch zwischen der Rolle Döpfners als Verleger und seinen von der Wochenzeitung „Zeit“ veröffentlichten Äußerungen. „Die in den Nachrichten dokumentierten Versuche, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen, stehen im Konflikt mit dem ‚Code of Conduct‘ des Springer-Verlags, welcher die redaktionelle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung betont“, hieß es.

Über die Veröffentlichung der Nachrichten in dem im April erschienenen Artikel „Aber das ist dennoch die einzige Chance, um den endgültigen Niedergang des Landes zu vermeiden“ hatten sich laut Presserat drei Personen beim Gremium beschwert. Die Co-Autorin des „Zeit“-Textes, Cathrin Gilbert, betonte: „Wir sehen uns durch die Entscheidung in unserer Arbeit bestätigt.“ Zudem sei dies auch für die künftige Berichterstattung wegweisend.

Zur Rüge an Verleger Friedrich, der den Namen eines Informanten, des Ex-„Bild“-Chefredakteurs“ Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben hatte, erklärte der Presserat, dass laut Ziffer 5 des Pressekodex die Presse Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis gebe. „Als Verleger ist Holger Friedrich Teil der Presse, unabhängig davon, ob er noch weitere unternehmerische Funktionen innehat“, hieß es. Die Mitglieder waren mehrheitlich der Meinung, dass es unbeachtlich sei, ob der Informantenschutz ausdrücklich vereinbart worden sei.

Im Gegensatz zu ihrem Verleger habe die Redaktion der „Berliner Zeitung“ jedoch den Informantenschutz gewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen demnach einstimmig eine Beschwerde über einen Artikel aus der Zeitung ab, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtete. Dass Reichelt der Hinweisgeber war, sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt.

Rüge für Verletzung des Informantenschutzes durch Verleger der BERLINER ZEITUNG

Der Deutsche Presserat rügt die Verletzung des Informantenschutzes nach Ziffer 5 des Pressekodex durch den Verleger der BERLINER ZEITUNG Holger Friedrich. Dieser hatte den Namen eines Informanten, des ehemaligen BILD-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben.

Laut Ziffer 5 des Pressekodex gibt die Presse Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung jedoch nicht preis. Als Verleger ist Holger Friedrich Teil der Presse, unabhängig davon, ob er noch weitere unternehmerische Funktionen innehat. Die Mitglieder waren mehrheitlich der Meinung, dass es unbeachtlich ist, ob der Informantenschutz ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Presserat betont, dass der Schutz von Informanten ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit ist. Können sich Hinweisgeber darauf nicht verlassen, werden das Vertrauen in die Presse und deren Glaubwürdigkeit insgesamt beschädigt.

Im Gegensatz zu ihrem Verleger hat die Redaktion der BERLINER ZEITUNG jedoch den Informantenschutz gewahrt. Die Mitglieder des Ausschusses wiesen einstimmig eine Beschwerde über einen Artikel aus der BERLINER ZEITUNG ab, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtete. Dass Reichelt der Hinweisgeber war, war zum Zeitpunkt der Veröffentli