Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche können mit höheren Zahlungen im Rahmen des von der Kirche eingesetzten Verfahrens rechnen.
Bonn – Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche können mit höheren Zahlungen im Rahmen des von der Kirche eingesetzten Verfahrens rechnen. Man beobachte die laufenden Prozesse vor staatlichen Gerichten in Köln und Traunstein sehr genau, sagte die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA, Margarete Reske, am Freitag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
In beiden Verfahren stehen Schmerzensgeldzahlungen von rund 300.000 Euro im Raum. Reske betonte, dass eine Bewertung erst nach Abschluss der Prozesse möglich sei. Pauschale Anpassungen des Anerkennungsbetrages werde es nicht geben, erläuterte die Juristin. „Vielmehr bleiben gegenüber jedem einzelnen Betroffenen die Taten und ihre Folgen – wie im Rechtsstreit um Schmerzensgeld vor staatlichen Gerichten – der Maßstab der Zumessung der Anerkennungsleistung.“
Das bedeute aber nicht, dass nicht eine grundsätzliche Anpassung stattfinden werde, „sollten zum Beispiel durch das Kölner Urteil bezogen auf einzelne Merkmale Maßstäbe der Bemessung angehoben werden“, so Reske weiter. „Denn wir werden uns – wie das auch bisher geschehen ist – im oberen Bereich der von staatlichen Gerichten zuerkannten Beträge halten.“
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Bis Ende 2022 hatte sie rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen.