Der Traunsteiner Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche wird am 12. September mit der Beweisaufnahme fortgesetzt.
Traunstein – Der Traunsteiner Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche wird am 12. September mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Bei dem Termin soll der Kläger persönlich angehört werden, wie das Landgericht Traunstein am Freitag mitteilte. Außerdem hat das Gericht beschlossen, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Es soll klären, „ob die vom Kläger erlittene Missbrauchstat ursächlich für eine psychische Störung des Klägers und dessen Alkohol- und Drogenabhängigkeit war“.
Ein 39-jähriger Oberbayer fordert vom Erzbistum München und Freising mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld für einen Missbrauch, den Mitte der 1990er der damalige Pfarrer von Garching an der Alz an ihm begangen hat. Diese Tat habe ihn völlig aus der Bahn geworfen.
Ein Gütetermin am 20. Juni hatte kein Ergebnis erbracht. Der Anwalt des Erzbistums wiederholte zwar die grundsätzliche Bereitschaft seines Mandanten, für den Schaden aufzukommen. Zu Vergleichsverhandlungen sah er sich jedoch nicht in der Lage, da das Gericht keinen Hinweis gegeben habe, welche Summe der Höhe nach angemessen sein könnte. Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass es einen Anspruch auf Schadensersatz gibt, für den die Kirche zu haften hat.
Vorerst nicht weiter verhandelt wird der Teil der Klage, der sich ursprünglich gegen Benedikt XVI. richtete. Ihm wird vorgeworfen, er habe als Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982) dem weiteren Einsatz des Pfarrers in der Seelsorge zugestimmt, obwohl er von früheren Missbrauchstaten gewusst habe. Benedikt XVI. hat dies zu Lebzeiten stets bestritten. Er starb am 31. Dezember 2022.
Gegebenenfalls müssten seine gesetzlichen Erben für Forderungen des Klägers aufkommen, sollte das Gericht diesen stattgeben. Die Erben sind aber noch nicht ermittelt. Falls alle Verwandten das Erbe ausschlagen, läuft dieser Teil der Klage ins Leere. Das Erzbistum München und Freising wollte sich auf Nachfrage zum Fortgang des Rechtsstreits nicht äußern.