Jesuit und Klimaaktivist legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Der Nürnberger Jesuit und Klimaaktivist Jörg Alt hat erneut Post von der Justiz erhalten.
Jesuit und Klimaaktivist legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Der Jesuit Jörg Alt hat wieder einen Strafbefehl wegen einer Straßenblockade (hier ein Foto von einer früheren Aktion) erhalten. –Foto: Letzte Generation

Der Nürnberger Jesuit und Klimaaktivist Jörg Alt hat erneut Post von der Justiz erhalten. So ging ein Strafbefehl wegen „gemeinschaftlich begangener Nötigung über 60 Tagessätze zu je 50 Euro“ bei ihm ein, wie er am Donnerstag mitteilte. 3.000 Euro soll er bezahlen, weil er am 16. August 2022 bei einer Straßenblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof mit Aktivistinnen und Aktivisten von Extinction Rebellion sowie der Letzten Generation mitgemacht hatte. „Selbstverständlich lege ich gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein“, kündigte der Ordensmann an.

An der Aktion im vergangenen Jahr habe er sich beteiligt angesichts der „Größe der herannahenden Krisen, der schrumpfenden Zeitfenster und der manifesten Unwilligkeit unserer Regierungen, dagegen angemessene Maßnahmen zu ergreifen“, erklärte Alt. Im Dezember 2021 habe er zudem ein „EssenRettenGesetz“ gegen Lebensmittelverschwendung gefordert. In anderen Ländern gebe es ein solches bereits. In Deutschland wäre dies auch „einfach und ohne große Kosten möglich“, ist der Jesuit überzeugt. Dennoch gebe es heute in beiden Fällen keinen Fortschritt, obwohl die Bundesregierung laut geltendem Klimagesetz beziehungsweise Koalitionsvertrag dazu verpflichtet wäre.

Im Frühjahr waren Alt und zwei weitere Klimaaktivisten vom Amtsgericht München wegen Nötigung zu jeweils zehn Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten am 28. Oktober 2022 an einer Straßenblockade der Gruppe „Scientist Rebellion“ auf dem Münchner Karlsplatz neben dem Justizministerium teilgenommen. Pater Alt hatte sich dabei mit einer Hand auf der Fahrbahn festgeklebt. Gegen die Verurteilung legten alle drei Rechtsmittel ein. Nach ihrer Auffassung habe sich die Aktion im Rahmen von Recht und Gesetz bewegt. Die Angelegenheit sei von grundsätzlicher Bedeutung, erklärten sie zur Begründung.

kna