Eilantrag gegen Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in „Platz der Menschenwürde“ abgelehnt.
Eilantrag gegen Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes abgelehnt

Der Dom von Trier (Symbolfoto: Elsemargriet/Pixabay))

Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen die Umbenennung des Bischof-Stein-Platzes in „Platz der Menschenwürde“ abgelehnt. Geklagt hatte ein Mitglied des Trierer Stadtrates gegen den Stadtrat und den Oberbürgermeister.

Das Verwaltungsgericht teilte am Dienstag mit, dass der Antrag unzulässig sei. Die Rechte des Antragstellers als Stadtratsmitglied seien nicht verletzt worden. Der Mann hatte argumentiert, verschiedene Schritte in dem Verfahren seien rechtswidrig gewesen.

Der Name Bischof-Stein-Platz soll im Zuge der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Trier geändert werden. Eine Studie belegt, dass der katholische Bischof Bernhard Stein (1903-1993) von Missbrauch an Kindern wusste und Täter schützte. Stein war von 1967 bis 1980 Bischof in der Moselstadt.

Über den neuen Namen des Platzes gab es Diskussionen. Der Stadtrat hatte am 5. Juli beschlossen, den Platz in der Innenstadt in „Platz der Menschenwürde“ umzubenennen. Missbrauchsbetroffene hatten diesen Namen gewünscht. Zuvor hatte der zuständige Ortsbeirat nach einer Entscheidung des Stadtrates vom 1. Februar dafür gestimmt, den früheren Namen „Windstraße/Hinter dem Dom“ wieder anzunehmen. Diese Vorlage fand bei der finalen Abstimmung im Stadtrat keine Mehrheit.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde einlegen. Mitte Juli sollten die Straßenschilder des Platzes getauscht werden. Aufgrund der Klage setzte die Stadt Trier diesen Schritt zunächst jedoch aus.

kna