Reform des Unterhaltsrechts: Buschmann legt Vorschläge vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht für Trennungskinder reformieren.
Reform des Unterhaltsrechts: Buschmann legt Vorschläge vor

Marco Buschmann –Foto: FDP

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht für Trennungskinder reformieren. Dazu legte er am Freitag in Berlin ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zum Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vor. „Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern – und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen“, heißt es darin.

Das Papier solle eine Diskussionsgrundlage „in der Bundesregierung, mit der Wissenschaft und mit der Rechtspraxis – und natürlich auch mit den betroffenen Trennungsfamilien“ bieten. Eine offene Diskussion sei hier der beste Weg zum Ziel, so der Minister. „Die Reform solle kein Väter-Gesetz werden und kein Mütter-Gesetz – sondern ein echtes Familiengesetz – mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab“, so der FDP-Politiker. Es müsse „faire und gerechte Rahmenbedingungen setzen“. Beim Betreuungsunterhalt seien die geltenden Regeln oft zum Nachteil von unverheirateten Müttern mit niedrigem Einkommen.

Die Reform des Kindesunterhalts betrifft Konstellationen, bei denen beide Elternteile wesentliche Betreuungsleistungen erbringen, ohne sich die Betreuung exakt hälftig zu teilen. Hier soll geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Unterhaltslast für den mitbetreuenden Elternteil gesenkt werden kann. Das sogenannte „asymmetrische Wechselmodell“ gilt demnach ab einem Betreuungsanteil von mehr als 29 Prozent. Grundlage hierfür soll etwa die Zahl der Übernachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr sein.

Beim symmetrischen Wechselmodell, also bei einer hälftigen Betreuung, schlägt Buschmann eine neue Vertretungsregel vor: Jeder Elternteil soll das Kind im Verfahren um Unterhaltsansprüche vertreten können, ohne das bisherige vorheriges Sorgerechtsverfahren. Beim Betreuungsunterhalt sieht die Vorlage für verheiratete Eltern und Eltern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei einer Trennung gleiche Regeln vor.

Schließlich soll auch der notwendige Selbstbehalt zahlungspflichtiger Eltern gesetzlich geregelt werden. Dazu sollen künftig auch pauschale Wohnkosten an die regionalen Unterschiede angepasst werden. Der Selbstbehalt wird derzeit nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle durch die Oberlandesgerichte festgesetzt.

kna