Die Kirchen müssen bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt mit „schonungsloser Offenheit“ handeln, „ohne Rücksicht auf die Institution, auf tote oder lebende Personen“.
Freiburg – Die Kirchen müssen bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt mit „schonungsloser Offenheit“ handeln, „ohne Rücksicht auf die Institution, auf tote oder lebende Personen“ – das hat die Präsidentin des Bundesgerichtshof, Bettina Limperg, gefordert. Auch brauche es bei Entschädigungszahlungen gerechte Verfahren und Ergebnisse, sagte Limperg im Interview der Zeitschrift Herder Korrespondenz (September).
Sie stellte infrage, ob den Kirchen alleine eine echte Aufarbeitung gelingen kann. „Man ist in eigener Sache immer befangen und es gibt stets einen bestimmten Grad institutioneller Schuld, die die jeweilige Institution nicht selbst bearbeiten kann.“ Dies sei aber, fügte Limperg an, ein allgemeiner Hinweis, der nicht nur für die Kirchen gelte.
Auf die Frage, ob der Staat in der Vergangenheit mehr hätte tun können, um Missbrauch im Raum der Kirchen zu verfolgen, sagte Limperg, Anzeigen und Hinweise auf Missbrauch sei immer konsequent nachgegangen worden. Ob der Staat aber „von sich aus genügend hingeschaut, aktiv aufgeklärt hat, das ist eine Frage, die man allerdings stellen muss“.