Im Nachbarland Tschechien gehen Grundstücke und Immobilien, deren Eigentümer nicht bekannt sind, zum Jahresende in Staatsbesitz über.
Prag – Im Nachbarland Tschechien gehen Grundstücke und Immobilien, deren Eigentümer nicht bekannt sind, zum Jahresende in Staatsbesitz über. Dann läuft eine zehnjährige Frist aus, innerhalb derer sich die Inhaber melden sollten, wie Radio Prag berichtet. Für rund 140.000 Grundstücke und 2.500 Gebäude in Tschechien ist demnach im Grundbuch kein Besitzer angegeben, oder es fehlen Angaben, so das zuständige Amt für staatliche Eigentumsverwaltung.
Die große Mehrheit der nicht hinreichend identifizierten Eigentümer lebe nicht mehr, wird Referatsleiterin Linda Rauova zitiert. Die meisten unklaren Eintragungen stammten aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als es zu massiven Änderungen der Besitzverhältnisse kam.
Gemeint sind vor allem die Vertreibung der Sudetendeutschen sowie die Trennung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik. Angesichts des übergroßen Arbeitsanfalls seien nicht alle Änderungen korrekt erfasst worden, so Rauova.
In den vergangenen Jahren habe das Amt für staatliche Eigentumsverwaltung teils mit Erfolg versucht, Erben verstorbener Besitzer ausfindig zu machen. Seit 2014 seien die Angaben von 60.000 Personen vervollständigt worden. Im Anschluss habe man Nachlassverfahren eingeleitet, um Erben zu finden.
Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen nach dem 1. Januar vom staatlichen Grundbuchamt verwaltet werden, Waldflächen vom staatlichen Forstbetrieb Lesy CR. Für die restlichen Besitztümer und Gebäude ist dann das Amt für staatliche Eigentumsverwaltung zuständig.
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Tschechien hatten nach dem Sturz des Kommunismus die Rückgabe von rund 100.000 Immobilien, Grundstücken oder sonstigen Kirchengütern angemeldet, die seit dem Zweiten Weltkrieg verstaatlicht worden waren. Insgesamt hat sich der tschechische Staat verpflichtet, den Kirchen 56 Prozent der einst konfiszierten Gebäude, Wälder und Grundstücke zurückgeben.
Zusätzlich sollen über einen Zeitraum von 30 Jahren 59 Milliarden Kronen (Tageskurs 2,4 Milliarden Euro) an die Kirchen ausgezahlt werden. Gleichzeitig sollen die derzeit üblichen Subventionen des Staates für die Kirchen zurückgefahren werden. Das Restitutionsgesetz war über viele Jahre zwischen den Parteien umstritten und beschäftigte vielfach die Gerichte.