Gericht in Indien ordnet Ende der manuellen Kanalreinigung an

Indiens Oberstes Gericht hat ein Ende der traditionellen Abwasserkanalreinigung per Hand angeordnet.
Gericht in Indien ordnet Ende der manuellen Kanalreinigung an

India Gate in Neu Delhi, Symbolbild von Stefan Schmidt-Bilkenroth auf Pixabay

Indiens Oberstes Gericht hat ein Ende der traditionellen Abwasserkanalreinigung per Hand angeordnet. Bei dem gefährlichen Prozedere müssen Arbeiter in tiefe, vollgelaufene Schächte kriechen und eigenhändig angestaute Exkremente entfernen.

Das Gericht wies die Regierung nun an, die “unmenschliche Praxis” in allen Behörden und staatlichen Institutionen schrittweise abzuschaffen, wie der asiatische katholische Pressedienst Ucanews (Dienstag) berichtete. Für diese Tätigkeit werden von den Behörden hauptsächlich Dalit eingesetzt, ehemals “Unberührbare” genannt. Mehr als 240 Millionen Inder gehören der Kaste der Dalit an, von denen geschätzte neun Prozent Christen sind.

Das Gericht erhöhte den Angaben zufolge auch die zu zahlende Entschädigung bei Todesfällen von Kanalarbeitern: von einer Million auf drei Millionen Rupien (rund 34.000 Euro).

Die Regierung hatte in den Gerichtsverfahren angegeben, bereits viele Schritte unternommen zu haben, um die manuelle Kanalreinigung zu unterbinden. Offiziell ist diese Arbeit seit 1993 gesetzlich verboten. Die Regelung wurde aber nie konsequent durchgesetzt. Schätzungen zufolge müssen in Indien immer noch mehr als 58.000 Menschen Kanäle und Klärgruben per Hand reinigen.

kna