Stadt will nach Weihbischof benannte Straße umbenennen

Die Stadt Baesweiler bei Aachen plant eine Umbenennung einer Straße, die nach einem Weihbischof benannt ist.
Stadt will nach Weihbischof benannte Straße umbenennen

Der Aachener Dom. (Symbolfoto: Sofie Layla Thal/Pixabay)

Die Stadt Baesweiler bei Aachen plant eine Umbenennung einer Straße, die nach einem Weihbischof benannt ist. Umgehend nach Bekanntgabe der Namensliste mit Missbrauchstätern durch das Bistum Aachen habe Bürgermeister Pierre Froesch Kontakt zu den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates aufgenommen und eine Namensänderung der August-Peters-Straße thematisiert, bestätigte eine Sprecherin auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Eine Beschlussfassung zur Änderung des Straßennamens steht nach Aussage der Sprecherin bei der Stadtratssitzung am 7. November auf der Tagesordnung. Sollte der Rat die Namensänderung beschließen, wovon auszugehen sei, könne in der folgenden Ratssitzung am 19. Dezember ein neuer Straßenname beschlossen werden.

Der Leiter der katholischen Pfarrgemeinde in Baesweiler, Dennis Rokitta, unterstützt das Vorhaben. „Mit dem Blick auf mögliche Opfer ist das aus meiner Sicht eine gute und richtige Entscheidung“, teilte Rokitta der KNA auf Anfrage mit.

Der Name des 1986 gestorbenen Weihbischofs Peters steht auf der vergangene Woche veröffentlichten Liste der Diözese Aachen mit 53 Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Die Genannten sind allerdings schon mindestens zehn Jahre tot. Weitere Kriterien für die Veröffentlichung der Namen sind: Der Beschuldigte musste von einem staatlichen oder kirchlichen Gericht rechtskräftig verurteilt worden sein. Als Alternative reicht ein positiv beschiedener Antrag eines Betroffenen auf Anerkennung des Leids aus.

Die Veröffentlichung der Liste, mit der Bischof Helmut Dieser weitere Betroffene ermutigen will sich zu melden, stößt auf ein geteiltes Echo. So erklärten die Erzdiözesen Paderborn, Hamburg und das Bistum Münster seither, dass sie einen solchen Schritt derzeit nicht erwägen. Dafür mangele es noch an Rechtssicherheit beim Schutz des Persönlichkeitsrechtes, der auch für Verstorbene gilt.

kna