Bistum Münster will Verwaltung seiner Gemeinden stärker bündeln

Das katholische Bistum Münster will die Verwaltung seiner Kirchengemeinden stärker bündeln.
Nach zwei Jahren Corona-Pause findet am Sonntag die traditionelle „Große Prozession“ in Münster statt.

Der Dom von Münster. Foto: inextremo96 auf Pixabay

Das katholische Bistum Münster will die Verwaltung seiner Kirchengemeinden stärker bündeln. Dazu sollen neue Kirchengemeindeverbände gebildet werden, wie die Diözese am Dienstag mitteilte. Eine entsprechende Empfehlung habe der Diözesanrat, das oberste synodale Gremium im Bistum, an Bischof Felix Genn ausgesprochen. Er habe bereits deutlich gemacht, dass er diese Empfehlung umsetzen werde.

Die Verbände könnten den Angaben zufolge in Zukunft Anstellungsträger für Mitarbeiter der Gemeinden werden und weitere Aufgabenfelder übernehmen. Ein Zeitplan für ihre Errichtung müsse noch erarbeitet werden. Sie sollen unabhängig von den 45 Pastoralen Räumen entstehen, in denen das Bistum zum 1. Januar 2024 die Seelsorgearbeit seiner Gemeinden bündeln will.

Das Bistum Münster ist mit rund 1,7 Millionen Katholiken die zweitgrößte Diözese Deutschlands. Es umfasst Gebiete in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Im NRW-Teil des Bistums sollen acht der neuen Verbände entstehen. Sie würden sich räumlich an den Landkreisen und der Stadt Münster orientieren und jeweils die Trägerschaft mehrerer Pastoraler Räume übernehmen, hieß es. Für die Stadt Münster gebe es einen solchen Verband bereits.

Zugleich sollten sie die Trägerschaft der 17 Zentralrendanturen übernehmen und die bestehenden Kirchengemeindeverbände ablösen, die aktuell die Trägerschaft über die Zentralrendanturen haben. Die Zentralrendanturen leisten für die Kirchengemeinden Verwaltungsaufgaben. Sie sollen mit ihren Standorten erhalten bleiben. Im niedersächsischen Bistumsteil werde jeder Pastorale Raum ein Kirchengemeindeverband.

Das neue Modell soll laut Bistum zunächst in einem Landkreis als Pilotprojekt erprobt werden. Zur Umsetzung müsse die Zustimmung der jeweiligen Bezirksregierungen eingeholt werden. Auch wolle man die Zustimmung aller Kirchengemeinden vorher erfragen. Wie genau der rechtliche Weg zur Gründung der Verbände sein wird, sei noch nicht abschließend geklärt.

kna