Kassen zur Krankenhausreform: Fachgebiete könnten untergehen

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übt heftige Kritik an der geplanten Krankenhausreform.
Kassen zur Krankenhausreform: Fachgebiete könnten untergehen

–Symbolfoto:visionart.av/pexels

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übt heftige Kritik an der geplanten Krankenhausreform. Die geplante Spezialisierung der Krankenhäuser sei nicht detailliert genug, sagte GKV-Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis der „Ärzte Zeitung“ (Donnerstag). „Da gehen ganze Fachgebiete unter.“

Die Bundesregierung hatte für die Spezialisierung 69 unterschiedliche Leistungsgruppen vorgeschlagen. Sie sollen im Zuge der Reform den Krankenhäusern als medizinische Spezialgebiete zugeordnet werden, wenn sie bestimmte Mindestqualitätsanforderungen erfüllen. Sie dienen dadurch auch als Instrument einer differenzierten Krankenhausplanung. Zugleich soll damit die Behandlungsqualität verbessert werden, weil die Häuser dann nur noch solche Behandlungen durchführen sollen, bei denen sie Erfahrung haben.

„Den Ländern mag die Formel 64 plus 5 für die Planung als Grundlage ausreichen. Um eine komplexe Qualitätssicherung für die Kliniken inklusive der nötigen Vorhaltevergütung aufzusetzen, sind 69 Leistungsgruppen aber zu wenig“, sagte Stoff-Ahnis. Unter den Oberbegriffen „Inneres“ oder „Chirurgie“ gebe es beispielsweise viele Subdisziplinen, die in der Liste der vorgesehenen Leistungsgruppen bislang nicht abgebildet seien, warnte die Kassenfunktionärin. Auch die Vergütungsgerechtigkeit werde leiden.

Sie schlägt vor, dem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Vertretern aus Krankenkassen, Vertragsärzten und Krankenhäusern die Aufgabe zu übertragen, die Leistungsgruppen weiterzuentwickeln und auszudifferenzieren. Leistungsgruppen spielen für die geplante Vorhaltevergütung eine zentrale Rolle bei der Reform. Die Krankenhäuser sollen für jedes dieser ihnen zugewiesenen medizinischen Spezialgebiete eine Pauschale in Höhe von 60 Prozent der zu erwartenden Kosten erhalten. 40 Prozent sollen weiter über Fallpauschalen vergütet werden.

kna