Der Familienbund der Katholiken plädiert dafür, die im Rahmen der Kindergrundsicherung vereinbarten Mittel auf Anpassungen beim Kinderzuschlag zu konzentrieren.
Berlin – Der Familienbund der Katholiken plädiert dafür, die im Rahmen der Kindergrundsicherung vereinbarten Mittel auf Anpassungen beim Kinderzuschlag zu konzentrieren. So käme das Geld direkt denjenigen Familien zugute, die wegen der Inflation der vergangenen Jahre auf finanzielle Unterstützung besonders angewiesen seien, erklärte der Familienbund am Donnerstag in Berlin. Dieser Schritt würde deutlich zur Armutsverringerung beitragen und dem grundlegenden Ziel der Armutsbekämpfung entsprechen. Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Sozialleistung für Familien mit geringem Einkommen.
Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollen Leistungen für Familien wie Kindergeld und Kinderzuschlag zusammengefasst und digitalisert werden. Derzeit ist der im September vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Jüngster Kritikpunkt auch innerhalb der Ampelfraktionen: Laut Bundesagentur für Arbeit müssen für die Einführung und Umsetzung des Gesetzes rund 5.000 Stellen neu geschaffen werden.
Der Familienbund kritisiert, dass damit allein für die Verwaltungsreform bei der Kindergrundsicherung Mindestkosten in Höhe von 408 Millionen Euro pro Jahr geplant sind, rund ein Fünftel des Gesamtbudgets von den veranschlagten 2,4 Milliarden Euro. Im Interesse der Kinder und Familien solle die Koalition endlich den Teil der Reform umsetzen, der bereits Konsens sei: Leistungsverbesserungen für Kinder und Familien beim Kinderzuschlag, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann.
Obwohl der Familienbund die Ziele der Leistungserhöhung und Leistungsbündelung im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Inanspruchnahme grundsätzlich teile, erscheine ihm das aktuelle Konzept für eine Kindergrundsicherung nicht gelungen, so Hoffmann weiter. Finanziellen Besserstellungen, besonders für Familien im Bürgergeldbezug und für Alleinerziehende, stünden Verschlechterungen an anderer Stelle gegenüber, die vor allem jüngere Kinder und ebenfalls Alleinerziehende träfen.
Kinder unter 14 Jahren seien zwar im Zeitpunkt der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung durch eine Bestandsschutzregelung geschützt, würden aber langfristig schlechter gestellt als bisher. Auf Verwaltungsebene werde deutlich, dass die Umsetzung komplex bleibe und sich teils weiter verkompliziere.