Der Vatikan hat neue Richtlinien für die Beurteilung von Marienerscheinungen und sonstiger übernatürlicher Phänomene angekündigt.
Vatikanstadt – Der Vatikan hat neue Richtlinien für die Beurteilung von Marienerscheinungen und sonstiger übernatürlicher Phänomene angekündigt. Wie das vatikanische Presseamt am Dienstag mitteilte, sollen die Normen am 17. Mai in einer Pressekonferenz vorgestellt werden. Verantwortlich ist der Leiter der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts setzt sich die katholische Kirche immer wieder mit Berichten von Gläubigen auseinander, die behaupten, dass ihnen die Jungfrau Maria erschienen sei und ihnen Botschaften an die Menschheit anvertraut habe. Daneben gibt es auch immer wieder Berichte über Marienstatuen, auf denen sich mutmaßlich Tränen oder Blutstropfen zeigen. Mitunter sind solche Berichte Auslöser großer Pilgerströme und Wallfahrten, für die dann wiederum Kapellen und andere Wallfahrtsstätten errichtet werden.
In der katholischen Kirche gelten derartige Phänomene, sobald sie von der Kirche anerkannt werden, als „Privatoffenbarungen“. Es steht den Gläubigen frei, daran zu glauben oder nicht. Zu den bekanntesten Erscheinungen der jüngeren Zeit zählen in Europa die von Lourdes in Frankreich (1858), Fatima in Portugal (1917) und Medjugorje (1981). Letztere ist bis heute kirchlich noch nicht abschließend beurteilt.
Vor einer solchen Entscheidung setzt der Heilige Stuhl meist eine Kommission aus Fachleuten ein. Sie untersucht die Phänomene, befragt die mutmaßlichen „Seher“ und gibt am Ende eine Empfehlung. Der zuständige Ortsbischof – oder bei international bedeutsamen Ereignissen der Vatikan – entscheiden dann, ob es sich um eine übernatürliche Erscheinung oder um Menschenwerk handelt. In manchen Fällen lautet das Urteil aber auch: „Es steht nicht fest, ob es übernatürlich ist.“
In Trevignano nördlich von Rom hatte in den vergangenen Monaten eine „weinende Madonnenstatue“ mitsamt Offenbarungen der Muttergottes an eine Seherin für Aufmerksamkeit gesorgt. Der örtliche Bischof war nach einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um ein übernatürliches Phänomen handle und hatte Wallfahrten an den Ort der mutmaßlichen Erscheinungen kirchenrechtlich verboten.