Sonntagseinkauf soll in Hessen möglich werden

In Hessen könnten die Menschen künftig möglicherweise auch am Sonntag einkaufen – in vollständig automatisierten Läden ohne Personal.
Sonntagseinkauf soll in Hessen möglich werden

Symbolbild von StockSnap auf Pixabay

In Hessen könnten die Menschen künftig möglicherweise auch am Sonntag einkaufen – in vollständig automatisierten Läden ohne Personal. In Erster Lesung hat sich der Landtag in Wiesbaden am Donnerstagabend mit einer entsprechenden Gesetzesänderung befasst. „Wir haben eine Lösung in greifbarer Nähe und schaffen Rechtssicherheit für bereits bestehende Konzepte“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann (SPD).

Hintergrund ist unter anderem ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 22. Dezember, das einer Einzelhandelskette das Öffnen am Sonntag verbietet und ihr Konzept damit gestoppt hat. Eine durch die Stadt Fulda verfügte Schließung von „ohne Personal betriebenen Verkaufsmodulen an Sonn- und Feiertagen“ habe Bestand, heißt es in der Begründung. Denn nach Paragraf 3 Absatz 2 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) müssten Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen sein, führte das Gericht weiter aus.

Gemeinsam haben die Fraktionen von CDU, SPD und FDP am Donnerstag im Landtag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung dieses Gesetzes vorgelegt. Die derzeitige Regelung solle demnach an die sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Eine Sonn- und Feiertagsöffnung für Läden ohne Personal und mit maximal 120 Quadratmetern Fläche für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs solle mit der Reform des Gesetzes ermöglicht werden.

Auch die neue Landesregierung aus CDU und SPD hat das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Dort heißt es wörtlich: „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.“

Ministerin Hofmann begrüßt die Debatte. Es seien angesichts des vollautomatisierten Betriebs, der angestrebten Begrenzung der Verkaufsfläche und der Beschränkung des Sortiments allenfalls geringe Auswirkungen auf die Sonn- und Feiertagsruhe zu befürchten.

kna