Wittenberger Schmähplastik muss nicht entfernt werden
Die antijüdische Skulptur an der Fassade der Wittenberger Stadtkirche muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht entfernt werden.
Die antijüdische Skulptur an der Fassade der Wittenberger Stadtkirche muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht entfernt werden.
Die Caritas fordert im Streit um Sterbehilfe in Deutschland nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes eine intensive gesellschaftliche Debatte über den Wert des Lebens.