Trier – Mit Blick auf die Pfarreienreform im Bistum Trier rechnet der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hauptsächlich mit Änderungen zur Rolle der Pfarrer. „Bischof Ackermann muss nun präziser formulieren, was die Leitungsgewalt des Pfarrers ist“, sagte Schüller am Dienstag auf Anfrage. Kirchenrechtlich müsse dem Pfarrer eine herausgehobene Position zukommen. Auch die Kompetenzen der Gremien in den Pfarreien müssten in einem veränderten Gesetz konkreter definiert werden. Darüber hinaus rechne er nicht mit weitreichenden Änderungen und gehe davon aus, dass es bei den angedachten 35 Pfarreien bleibe.
Bei Gesprächen mit dem Bischof am Freitag hatten die zuständigen Behörden der römischen Kurie vor allem die künftige Rolle der Pfarrer bemängelt, wie das Bistum am Dienstag mitteilte. Jeder Pfarrer sollte nach den Plänen gleichberechtigtes Mitglied eines Leitungsteams mit Laien und anderen Priestern sein. Bedenken seien in Rom auch zur geplanten Größe und dem Aufbau der Pfarreien geäußert worden. Einige Großpfarreien hätten künftig bis zu 100.000 Mitglieder haben sollen.
Ackermann will Kirchengesetz ändern
Ackermann will nun mit der Bistumsleitung das Kirchengesetz ändern. Dabei will er den Einwänden aus Rom, aber auch der ursprünglichen Zielsetzung der Reform gerecht werden. Die Reform hat aus Sicht des Bistums Modellcharakter, denn andere Diözesen in Europa ständen vor ähnlichen Veränderungsprozessen, hieß es. Die weiteren Schritte sollen eng mit Rom abgestimmt werden. Offen ist, wie umfassend und in welchen Punkten konkret die Reform nun verändert wird.
Eine Trierer Priestergemeinschaft hatte gegen die Reform im Vatikan Beschwerde eingelegt. Die Geistlichen sahen die Leitungsvollmacht des Pfarrers beschränkt. Der Vorsitzende der Gruppe, Pfarrer Joachim Waldorf, sieht sich durch die angekündigte Änderung bestärkt. Der Vatikan habe „inhaltlich genau dem Rechnung getragen, was wir wollten“, sagte Waldorf.
Neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und Kirche
Laut Mitteilung des Bistums hatte der Vatikan auch die Größe der geplanten Pfarreien sowie das Tempo der Reform bemängelt. Die Entscheidung darüber liege indes nicht in Rom, so Schüller. „Das zu entscheiden ist allein Aufgabe des Ortsbischofs.“
Die geplante Reform zielte auf neue Strukturen und inhaltliche Schwerpunkte von Seelsorge und Kirche. Das Bistum gliedert sich bisher in 887 meist sehr kleine Pfarreien. Eine Diözesansynode hatte 2016 empfohlen, „weite pastorale Räume“ zu schaffen. Geplant war, die Gemeinden zu 35 Großpfarreien zusammen zu legen. Die neue Struktur solle Handlungsspielraum eröffnen und dem kirchlichen Leben „einen verlässlichen Rahmen“ geben. Nach Beschwerden einer Priestergruppe und mehrerer Katholiken aus dem Bistum hatte der Vatikan die Umsetzung der Reform im November ausgesetzt und eine Prüfung angeordnet.