Spahn will für gefährdete Bevölkerungsgruppen Covid-Schnelltests

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Corona-Schnelltests bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die bislang keine Symptome zeigen, verstärkt zum Einsatz bringen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der dem Nachrichtenportal „ThePioneer“ (Freitag) vorliegt. „Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen“, heißt es in dem Dokument, das derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird und am 1. Dezember in Kraft treten soll.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Corona-Schnelltests bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die bislang keine Symptome zeigen, verstärkt zum Einsatz bringen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der dem Nachrichtenportal "ThePioneer" (Freitag) vorliegt. "Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen", heißt es in dem Dokument, das derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird und am 1. Dezember in Kraft treten soll.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Foto: ©BMG)

Ziel sei es, umfassender und einfacher als bisher, insbesondere Personen zu testen, bei denen es noch keine Symptome gebe, „bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären“. Die Kosten werden zunächst aus dem Gesundheitsfonds gezahlt. Pro eine Million Schnelltests rechnet das Ministerium mit Ausgaben von rund 30 Millionen Euro.

Anspruch auf Testung sollen nach ärztlicher Anordnung zudem Kontaktpersonen haben

Laut Verordnungsentwurf sollen Mitarbeiter und Patienten in Krankenhäusern, Heimen und Reha-Einrichtungen, in denen es zu Infektionen gekommen ist, auch dann Schnelltests erhalten, wenn sie noch keine Symptome zeigen. Außerdem regelt die Verordnung, dass Kosten für die Testungen Einreisender aus Risikogebieten ab dem 1. Dezember 2020 nicht mehr übernommen werden.

Anspruch auf Testung sollen nach ärztlicher Anordnung zudem Kontaktpersonen haben. Dabei geht es um Personen, „die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten“. Wer mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebe, zählt ebenfalls zu dieser Kategorie.

Anspruch auf einen Schnelltest soll auch erhalten, wer zum Beispiel bei Feiern, gemeinsamem Singen und beim Sport in Innenräumen in der Nähe eines Infizierten war. Das Gleiche gelte, wenn man sich in den letzten zehn Tagen „für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation“ mit einem Infizierten aufgehalten hat. Als Beispiele hierfür werden explizit Schulklassen und Gruppenveranstaltungen genannt.

kna