Laut einer Umfrage in allen 27 katholischen Bistümern ist von den amtierenden Bischöfen außer Augsburgs Bertram Meier nur der Osnabrücker Weihbischof Johannes Wübbe bereits gegen Covid-19 geimpft.
Augsburg – Laut einer Umfrage in allen 27 katholischen Bistümern ist von den amtierenden Bischöfen außer Augsburgs Bertram Meier nur der Osnabrücker Weihbischof Johannes Wübbe bereits gegen Covid-19 geimpft. Dieser habe die Impfung aber nur erhalten, weil er als ehrenamtlicher Helfer mit einem mobilen Impfteam unterwegs sei, sagte ein Bistumssprecher der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag).
Der gemeinsam mit Meier geimpfte Augsburger Generalvikar Harald Heinrich ist der Umfrage zufolge auch der einzige bisher geimpfte Generalvikar in Deutschland. Viele der angefragten Bistumssprecher betonten nach Angaben der Zeitung, dass sich ihre jeweiligen Bischöfe, Weihbischöfe und Generalvikare erst impfen ließen, wenn sie „an der Reihe“ seien.
Kritik an Meier und Heinrich
Meier (60) und Heinrich (53) hatten sich am Samstag in einer örtlichen Caritas-Einrichtung impfen lassen und waren dafür unter anderem als „Impfdrängler“ kritisiert worden. Das Bistum erklärte den Schritt der Geistlichen damit, dass kurzfristig überzähliger Impfstoff vorhanden gewesen sei. Meier und Heinrich seien zudem regelmäßig als Seelsorger in Pflegeeinrichtungen, um Messen zu feiern oder Krankensalbungen zu spenden. Sie seien daher als „Personal“ anzusehen.
„Gedrängelt“ habe er nicht, hatte auch der Bischof selbst betont und weiter erklärt: „Die kranken und alten Menschen in den Heimen brauchen Zuwendung und menschliche Nähe. Wer besucht sie denn noch? Sie brauchen aber auch die größtmögliche Sicherheit, dass ihnen niemand die Viren ins Zimmer bringt.“ Meier ergänzte: „Dass meine Impfung in der Öffentlichkeit für Missverständnisse gesorgt hat, tut mir leid.“
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hatte Meiers Erklärung als wenig überzeugend kritisiert. Gottesdienste in Pflegeeinrichtungen zu feiern, sei keine medizinische oder pflegerische Betreuung im Sinne der bundesweit geltenden Corona-Impfverordnung. Sonst müssten alle Seelsorgerinnen und Seelsorger mit höchster Priorität geimpft werden.