Planmäßig veröffentlicht das Erzbistum Köln ein neu erstelltes Missbrauchsgutachten am 18. März. Die Pressekonferenz, in der die Untersuchung des Strafrechtlers Björn Gercke vorgestellt wird um 10 Uhr öffentlich übertragen. Dies gab die Diözese am Freitag bekannt.
Köln –Planmäßig veröffentlicht das Erzbistum Köln ein neu erstelltes Missbrauchsgutachten am 18. März. Die Pressekonferenz, in der die Untersuchung des Strafrechtlers Björn Gercke vorgestellt wird, ist ab 10.00 Uhr öffentlich unter www.erzbistum-koeln.de sowie unter www.domradio.de zu sehen, wie die Erzdiözese am Freitag ankündigte. Fünf Tage später, am 23. März, würden in einer zweiten Pressekonferenz die „Konsequenzen aus dem Gutachten“ präsentiert.
Direkt nach der ersten Pressekonferenz können Mitglieder des Betroffenenbeirats die Untersuchung einsehen, wie es hieß. Danach werde sie auf der Internetseite der Erzdiözese veröffentlicht. In den darauffolgenden Tagen wollen Kardinal Rainer Maria Woelki, sein Generalvikar Markus Hofmann sowie Strafrechtler Gercke das Papier in verschiedenen Gremien des Erzbistums vorstellen.
„Wir sind froh, dass es Professor Gercke und seinem Team gelungen ist, den engen Zeitplan trotz Corona-Bedingungen zu erfüllen“, erklärte Woelki. „Damit haben wir die methodisch solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen.“
Gercke hatte für seine Untersuchung, die 236 Aktenvorgänge umfasst, nur wenige Monate Zeit. Erst vergangenen Herbst war der Strafrechtler vom Erzbistum beauftragt worden, nachdem Woelki ein erstes Aufarbeitungsgutachten einer Münchner Kanzlei nicht veröffentlichen lassen wollte. Er halte es für fehlerhaft und nicht rechtssicher, hieß es zur Begründung. Kritiker warfen dem Kardinal mangelnden Aufklärungswillen vor.
Die Münchner Untersuchung soll ab dem 25. März im Kölner Maternushaus ausliegen, kündigte das Erzbistum nun an. Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit könnten sich demnächst online Termine sichern, um das Papier einzusehen und „selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten“ zu ziehen.
Das Team rund um Gercke habe „alle einschlägigen Akten und sonstige Unterlagen“ gesichtet und mehrere Funktionsträger angehört, erklärte das Erzbistum. „Die Anwälte haben die Unterlagen daraufhin geprüft, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen Rechts und Selbstverständnisses sowie des staatlichen Rechts stand.“ Das Team habe auch Verbesserungsvorschläge erarbeitet.