Der ehemalige Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), hat seine Partei aufgefordert, sich auf das „C“ zu besinnen.
Berlin – Der ehemalige Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), hat seine Partei aufgefordert, sich auf das „C“ zu besinnen. „Wir sind die Christdemokraten und nicht die konservativ-Demokraten“, sagte Kauder am Donnerstagabend in Berlin bei einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Dort forderte auch der Berliner Erzbischof Heiner Koch die CDU auf, sich stärker mit dem „C“ zu befassen. Er habe den Eindruck, dass das „C“ zwar der erste Buchstabe im Namen sei, aber in der Partei offenbar nur eine „sekundäre Rolle“ spiele.
Kauder: Wertekanon des Christentums müssen wieder zum Fundament der CDU werden
Beide äußerten sich anlässlich der Vorstellung von Kauders jüngstem Buch „Das hohe C – Politik aus dem Christlichen Menschenbild“. Die Christdemokraten machten zwar keine „christliche Politik“, aber eine Politik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, betonte der Autor. Der Wertekanon des Christentums müssen wieder zum Fundament der CDU werden.
Kauder bekräftigte seine Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Das Gericht haben die CDU „vor eine schier unlösbaren Aufgabe im Hinblick auf das ‚C‘ gestellt“. Der CDU-Politiker sprach von einem „Tabubruch ersten Ranges“. Das Gericht habe seine Kompetenz überschritten und ein Supergrundrecht geschaffen, indem es aus Artikel eins und zwei des Grundgesetzes ein „neues Selbstbestimmungsrecht“ gemacht habe. Dies sei ohne einen „wertemäßigen Kontext“ und ohne Anbindung geschehen. Dennoch sei der Richterspruch zu akzeptieren.
Wert eines jeden Lebens „minimalisiert“?
Zu einer erneuten rechtlichen Regelung äußerte er sich skeptisch: „Ich glaube nicht, dass wir zu einer wirklich guten neuen Lösung kommen können“. Die vorliegenden Gesetzentwürfe halte er nicht für sinnvoll. In jedem Falle müsse aber klargestellt werden, dass niemand, auch kein Arzt, zu einer Beteiligung an einem Suizid gezwungen werden dürfe. Es müsse zugleich deutlich werden, dass dort, wo das christliche Menschenbild in sozialen Einrichtungen die Grundlage bilde, keine Beihilfe zum Suizid durchgeführt werde.
Koch stellte die Frage, ob das Gericht nicht den Wert eines jeden Lebens „minimalisiert“ habe. Bislang habe das Leben grundsätzlich und unhinterfragbar als wertvoll und schützenswert gegolten. Nun dürfe der Mensch hingegen dabei helfen, „dass Leben zerstört wird“. Diese Aussage sei eine Verkehrung der verfassungsrechtlichen Überzeugung vom unabdingbaren Wert des Lebens. Das habe enorme Konsequenzen auch in ganz anderen Bereichen, so der Erzbischof.